Gremium:
Technischer Ausschuss (Gemeinde Hardheim)
Sitzungsnummer:
TA/2024/002
Sitzungstermin:
Montag, 29. April 2024
Sitzungsbeginn:
18:30 Uhr
Sitzungsort:
Aula, Walter-Hohmann-Schulzentrum

Sitzungsunterlagen zur Sitzung am 29.04.2024
Technischer Ausschuss


TAGESORDNUNG:

Stand vom: 19.04.2024 11:32 Uhr
Öffentlicher Teil:





Öffentlicher Teil:


TOP 01: Neubau von insgesamt 6 Doppelhäusern mit je vier Wohnungen, Kurt-Georg-Kiesinger-Str. 23, 25 u. 27, Dr.-Konrad-Adenauer-Str. 48, 48a u. 50 in Hardheim  
 
Gremium:
Technischer Ausschuss
Status:
öffentlich
Nummer:
2024/050
Typ:
beschließend

Der Bauherr plant auf den Grundstücken Flst.Nr. 13992, 13993, 13994, 13995 und 13996 jeweils den Neubau eines Doppelhauses mit 4 Wohnungen. Es handelt sich um die fünf Bauplätze im Mischgebiet des Baugebietes Trieb, 2. BA. Die Grundstücke Flst.Nr. 13992 und 13939 werden neu vermessen, so dass auch hier drei Bauplätze für die geplante Bebauung entstehen. Der notwendige zusätzliche Wasser- und Kanalhausanschluss für den weiteren Bauplatz ist auf Kosten des Investors bzw. Bauherrn zu verlegen. Gleiches gilt auch für den Strom- und Telefon/Glasfaseranschluss.

Alle sechs Doppelhäuser werden im gleichen Stil und Ausmaß von 12,99 x 10,49 m errichtet. Die Wohnhäuser erhalten ein Flachdach bei einer Gebäudehöhe von 6,30 m. Auf dem Flachdach werden Solarmodule installiert. Die vier Wohnungen erhalten Grundflächen von 48 m², 55 m², 55 m² und 55 m² (eine Wohnung im EG ist wegen dem Technikraum für das gesamte Wohnhaus etwas kleiner). Die Wohnungen im Obergeschoss werden über seitlich angebrachte Treppen erschlossen. Alle Wohnhäuser erhalten im rückwärtigen Bereich im Erdgeschoss eine Terrasse von 19,50 m² je Wohnung sowie im Obergeschoss einen Balkon von 13,75 m² je Wohnung. Auf jedem Grundstück sind insgesamt sieben Stellplätze für vier Wohnungen geplant.

Der Investor hatte die entsprechenden Pläne dem Gemeinderat in der nichtöffentlichen Sitzung am 29.01.2024 vorgestellt. Der Gemeinderat hat bei der Abstimmung mehrheitlich dem vorgestellten Projekt zugestimmt.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Trieb". Dessen Festsetzungen sind in Bezug auf eine Baugrenzenüberschreitung mit der Terrasse und dem Balkon im Bereich der drei Doppelhäuser in der Richard-v.-Weizsäcker-Straße überschritten. Außerdem ist im Bebauungsplan geregelt, dass pro Wohneinheit zwei Stellplätze gefordert sind. Aufgrund der Tatsache, dass es sich jeweils um vier relativ kleine Wohnungen handelt, wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, die Befreiung für den auf jedem Bauplatz fehlenden einen Stellplatz sowie die Befreiung für die Baugrenzenüberschreitung zu erteilen.



Dem Bauvorhaben wird einschließlich der Baugrenzenüberschreitung mit den Terrassen und Balkonen sowie der Anzahl der Stellplätze zugestimmt. Alle Kosten für die Teilung der beiden Grundstücke sowie der zusätzlichen Herstellung der Versorgungsanlagen (Wasser, Kanal, Strom, Telefon/Glasfaser) sind auf Kosten des Investors zu tragen und vor der Veräußerung der Bauplätze durchzuführen.
 




TOP 02: Neubau Carport für Wohnmobil und Pkw, Flst.Nr. 8222/1, Kahlenbergweg in Hardheim-Schweinberg  
 
Gremium:
Technischer Ausschuss
Status:
öffentlich
Nummer:
2024/052
Typ:
beschließend

Die Bauherren planen auf dem Grundstück Flst.Nr. 8222/1 den Neubau eines Carports für Wohnmobil und Pkw. Der Carport soll ein Ausmaß von 8,50 x 7,00 m und ein Pultdach mit einer Dachneigung von 4° erhalten. Die Höhe liegt bei 3,49 m. Die Außenwände werden mit einer Holzkronstruktion verkleidet; die Dacheindeckung erfolgt mit anthrazit farbiger Trapezbedachung. Das Niederschlagswasser wird in einem Wasserfass gesammelt; das Wasser des Überlaufs wird auf dem Grundstück zur Versickerung gebracht.

Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und beurteilt sich nach § 34 BauGB. Aufgrund der Grenzbebauung und der mittleren Wandhöhe über 3,00 m wird vermutlich eine Baulast erforderlich werden. Städtebauliche Bedenken gegen den Neubau des Carports bestehen keine. Der Ortschaftsrat hat dem Bauvorhaben zugestimmt.



Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
 




TOP 03: Hausanbau am Bestandshaus, Steinigweg 1 in Hardheim-Dornberg  
 
Gremium:
Technischer Ausschuss
Status:
öffentlich
Nummer:
2024/063
Typ:
beschließend

Die Bauherren planen auf dem Grundstück Flst.Nr. 1570 einen Anbau an das bestehende Wohnhaus. Der Anbau ist in nördlicher Richtung mit dem Ausmaß 9,55 x 9,04 m geplant. Das Wohnhaus erhält ein Satteldach mit einer Dachneigung von 30°. Die Dacheindeckung erfolgt mit Ziegeln. Auf der westlichen Dachseite ist eine 4,00 m breite Dachgaube vorgesehen, die ein Satteldach mit einer Dachneigung von 30° erhält. Die Firsthöhe des Anbaus liegt bei 10,30 m, gemessen vom neuen, geplanten Geländeniveau und liegt somit 1,57 m unter der Firsthöhe des Bestandsgebäudes. Das Wohnhaus wird 3-geschossig errichtet. Die Außenwände des Untergeschosses werden mit Mauerwerk errichtet, die Außenwände des Erd- und Obergeschosses wird mit Kiefer-Blockbalken ausgeführt.

Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und beurteilt sich nach § 34 BauGB. Die Schaffung von innerörtlichem Wohnraum ist zu begrüßen; städtebauliche Bedenken bestehen gegen den Anbau nicht.

Der Ortschaftsrat wird bis zur Sitzung einen Empfehlungsbeschluss fassen, weshalb der Beschlussvorschlag vorbehaltlich der Entscheidung des Ortschaftsrates ergeht.
 



Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
 




TOP 04: Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle, Dornberger Str. 13 in Hardheim-Dornberg  
 
Gremium:
Technischer Ausschuss
Status:
öffentlich
Nummer:
2024/048
Typ:
beschließend

Der Bauherr plant auf dem Grundstück Flst.Nr. 1530 die Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle mit dem Ausmaß 36,24 x 12,24 m. Die Lagerhalle erhält ein Pultdach mit einer Dachneigung von 10°. Die Höhe der Halle beträgt 7,80 m. Zur Friedhofsmauer verbleibt ein Abstand von 4,00 m.

Das Bauvorhaben liegt teilweise innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile bzw. teilweise im Außenbereich. Die Beurteilung richtet sich somit nach § 34 und § 35 BauGB. Es handelt sich um ein privilegiertes Vorhaben, städtebauliche Bedenken bestehen nicht. Der Ortschaftsrat hat dem Bauvorhaben zugestimmt.



Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
 




TOP 05: Bekanntgabe der nichtvorlagepflichtigen Baugesuche  
 
Gremium:
Technischer Ausschuss
Status:
öffentlich
Nummer:
2024/057
Typ:
beschließend

Bei den nichtvorlagepflichtigen Baugesuchen handelt es sich um folgende Vorhaben:


5.1       Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Willy-Brandt-Str. 3 in Hardheim

(das Bauvorhaben entspricht dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan "Trieb")


5.2       Nutzungsänderung am ehemaligen "Badischen Hof", Umbau der Garage zur Einliegerwohnung, Würzburger Str. 2 in Hardheim

(das Bauvorhaben entspricht dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan "Sanierung Hofacker B II)


5.3       Dachgeschossausbau und Erhöhung der Garage, Hubäckerweg 3 in Hardheim-Schweinberg
(Kenntnisgabeverfahren - entspricht dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan "Achtzehnmorgen")
 














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Gemeinde Hardheim
Schloßplatz 6, 74736 Hardheim
Tel.: 0 62 83 / 58-0
E-Mail: rathaus@hardheim.de
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