Gremium: | |
Status: | |
Nummer: | |
Typ: | |
Der Bauherr plant auf den Grundstücken Flst.Nr. 13992, 13993, 13994, 13995 und 13996 jeweils den Neubau eines Doppelhauses mit 4 Wohnungen. Es handelt sich um die fünf Bauplätze im Mischgebiet des Baugebietes Trieb, 2. BA. Die Grundstücke Flst.Nr. 13992 und 13939 werden neu vermessen, so dass auch hier drei Bauplätze für die geplante Bebauung entstehen. Der notwendige zusätzliche Wasser- und Kanalhausanschluss für den weiteren Bauplatz ist auf Kosten des Investors bzw. Bauherrn zu verlegen. Gleiches gilt auch für den Strom- und Telefon/Glasfaseranschluss.
Alle sechs Doppelhäuser werden im gleichen Stil und Ausmaß von 12,99 x 10,49 m errichtet. Die Wohnhäuser erhalten ein Flachdach bei einer Gebäudehöhe von 6,30 m. Auf dem Flachdach werden Solarmodule installiert. Die vier Wohnungen erhalten Grundflächen von 48 m², 55 m², 55 m² und 55 m² (eine Wohnung im EG ist wegen dem Technikraum für das gesamte Wohnhaus etwas kleiner). Die Wohnungen im Obergeschoss werden über seitlich angebrachte Treppen erschlossen. Alle Wohnhäuser erhalten im rückwärtigen Bereich im Erdgeschoss eine Terrasse von 19,50 m² je Wohnung sowie im Obergeschoss einen Balkon von 13,75 m² je Wohnung. Auf jedem Grundstück sind insgesamt sieben Stellplätze für vier Wohnungen geplant.
Der Investor hatte die entsprechenden Pläne dem Gemeinderat in der nichtöffentlichen Sitzung am 29.01.2024 vorgestellt. Der Gemeinderat hat bei der Abstimmung mehrheitlich dem vorgestellten Projekt zugestimmt.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Trieb". Dessen Festsetzungen sind in Bezug auf eine Baugrenzenüberschreitung mit der Terrasse und dem Balkon im Bereich der drei Doppelhäuser in der Richard-v.-Weizsäcker-Straße überschritten. Außerdem ist im Bebauungsplan geregelt, dass pro Wohneinheit zwei Stellplätze gefordert sind. Aufgrund der Tatsache, dass es sich jeweils um vier relativ kleine Wohnungen handelt, wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, die Befreiung für den auf jedem Bauplatz fehlenden einen Stellplatz sowie die Befreiung für die Baugrenzenüberschreitung zu erteilen.
Dem Bauvorhaben wird einschließlich der Baugrenzenüberschreitung mit den Terrassen und Balkonen sowie der Anzahl der Stellplätze zugestimmt. Alle Kosten für die Teilung der beiden Grundstücke sowie der zusätzlichen Herstellung der Versorgungsanlagen (Wasser, Kanal, Strom, Telefon/Glasfaser) sind auf Kosten des Investors zu tragen und vor der Veräußerung der Bauplätze durchzuführen.