Anbringung Werbeanlage, Wertheimer Str. 1 in Hardheim
Der Bauherr plant auf dem Grundstück Flst.Nr. 236 die Anbringung einer unbeleuchteten Werbeanlage an der Stätte der Leistung. Das Werbeschild mit dem Ausmaß 3,58 x 0,35 m ist direkt über dem Eingangsbereich des gewerblichen genutzten Objekts geplant.
Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und beurteilt sich nach § 34 BauGB. Nachdem die Werbeanlage an der Stätte der Leistung errichtet wird und keine städtebaulichen und straßenverkehrsrechtliche Bedenken bestehen, wird vorgeschlagen, dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
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