Der bestehende ALDI-Markt möchte seinen Standort von der Ignaz-Schwinn-Straße am Rande Hardheims mehr in die Ortsmitte an die Würzburger Straße verlegen. Diese Maßnahme steht im Einklang mit dem Einzelhandelskonzept für den Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn.
Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Genehmigungsgrundlagen ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Mit der förmlichen Entwurfsoffenlage als zweitem Schritt der Öffentlichkeitsbeteiligung im Aufstellungsverfahren und mit der Behördenbeteiligung wurden die gesetzlichen Beteiligungsverfahren durchgeführt.
Im Beteiligungsverfahren gingen Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen ein, die im Rahmen der Beschlussfassung abwägend behandelt werden. Herr Richter vom Stadtplanungsbüro Kubus ist anwesend und gibt entsprechende Erläuterungen. In Umsetzung der Abwägung werden die Planunterlagen nachrichtlich und redaktionell ergänzt und angepasst. Der Planung stehen keine grundsätzlichen Bedenken entgegen.
Eine Übersicht über die eingegangenen Stellungnahmen und Anmerkungen zu den darin gegebenen Anregungen und Hinweisen wurde dem Gemeinderat und der Bevölkerung über das Ratsinformationssystem bzw. Homepage zur Kenntnis gebracht.
Mit dem Satzungsbeschluss wird das Planaufstellungsverfahren abgeschlossen, er bildet - nach Abschluss des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Verbandsgemeinde - die Grundlage für die abschließende Bekanntmachung des Bebauungsplanes und dessen Inkrafttreten.
Anlagen:
- Anlage 02 Abwägungstabelle
- Anlage 03 Bebauungsplan Stand 09.08.2023
- Anlage 04 Städtebauliche Begründung
- Anlage 05 Umweltbericht
- Anlage 06 Artenschutzrechtliche Bestanderhebung
- Anlage 07 orientierende umwelttechnische Untergrunduntersuchungen
- Anlage 08 Baugrundtechnische Untersuchung
- Anlage 09 Bestand, Bewertung und Eingriffs- Ausgleich-Bilanzierung
- Anlage 09a Plan- Bestand, Bewertung und Eingriffs- Ausgleich-
Bilanzierung
- Anlage 10 Verkehrsgutachten
- Anlage 11 Anlagen Verkehrsgutachten
- Anlage 12 Gutachten Geräuschemissionen und -immissionen
- Anlage 12 Auswirkungsanalyse
Eine kurze Diskussion gibt es noch wegen der Zufahrt zum Aldi-Parkplatz über die Bürgermeister-Henn-Straße.
Herr Richter macht deutlich, dass mit der örtlichen Infrastruktur (Straßennetz) der Verkehrsfluss zu bewältigen ist. Eine direkte Ein- und Ausfahrt vom Aldi-Parkplatz auf die B 27 (Würzburger Straße) ist nicht möglich.
Bürgermeister Grimm merkt an, dass die Gemeinde evtl. durch bauliche Maßnahmen versuchen wird, die Bürgermeister-Henn-Straße zu entlasten. Auswärtige Käufer werden über die B 27 anfahren und die örtlichen Kunden sollten ebenfalls die Anfahrt über die B 27 wählen.
Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander schließt sich der Gemeinderat dem in der Aufstellung dargestellten Abwägungsvorschlag der Verwaltung an. Der Bebauungsplan sowie die örtlichen Bauvorschriften werden entsprechend der Abwägung des Gemeinderats zu den eingegangenen Stellungnahmen ergänzt und angepasst. Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan "Würzburger Str." gem. § 10 (1) BauGB und die Örtlichen Bauvorschriften gem. §74 LBO als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzungsbeschlüsse dem Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis zur Genehmigung vorzulegen und die Bekanntmachung der Genehmigung zu gegebener Zeit vorzunehmen (§ 10 Abs. 3 BauGB), der Bebauungsplan sowie die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften treten mit der Bekanntmachung in Kraft.
Ja-Stimmen: | 13 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Enthaltungen: | 0 |
Befangen: | 0 |