Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen / Spenden
Die Annahme von Zuwendungen / Spenden obliegt gemäß § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) dem Gemeinderat. Über vereinnahmte und angenommene Zuwendungen ist ein jährlicher Spendenbericht zu erstellen und der Jahresrechnung beizufügen.
Seit der letzten Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen in der Sitzung am 4. Dezember 2023 sind weitere Spenden in der Gemeindekasse eingegangen. Dies betrifft neben zwölf Spenden für die Weihnachtsaktion "Spenden statt Karten" auch eine Zuwendung von 200 Euro für den Gemeindekindergarten.
Die Spendenliste ist der Sitzungseinladung beigefügt. Sofern bis zum Sitzungstag weitere Zuwendungen in der Gemeindekasse eingehen, werden auch diese noch nachträglich zur Beschlussfassung vorgelegt.
Beschluss:
Die in der Gemeindekasse eingegangenen und in der Spendenliste aufgeführten Zuwendungen / Spenden werden durch die Gemeinde angenommen. Sie sind für den verfügten Zweck zu verwenden.
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