Ziele und Zweck der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplans "Nord" zur Deckung des Baulandbedarf für vorrangig Wohnnutzung und untergeordnet Gewerbe und Dienstleistung liegt mittlerweile nahezu 60 Jahre zurück. Der vom Geltungsbereich des Bebauungsplans "Nord" und seinen Nachtragssatzungen umfasste Bereich ist bereits seit längerem vollständig aufgesiedelt. Dabei existieren nur noch einige wenige Baulücken.
Mit Aufhebung des Bebauungsplans sollen sich zukünftig Vorhaben gemäß § 34 BauGB nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
Verfahren
Die Offenlegung gem. § 3 Abs. 2. BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom 13.06.2022 bis 18.07.2022 durchgeführt.
Von Seiten der Bürgerschaft wurden keine Anregungen oder Bedenken hervorgebracht.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie die Behandlungsvorschläge und Abwägungsübersicht wurden über das Ratssystem zur Kenntnis gebracht.
Änderungen am Planentwurf sind aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen nicht erforderlich. Die Bebauungsplanaufhebung kann daher als Satzung beschlossen werden.
a)
Der Gemeinderat beschließt die Behandlung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB entsprechend dem Behandlungsvorschlag.
Beschluss:
b)
Der Gemeinderat beschließt, die Bebauungsplanaufhebung "Nord" mit Nachtragssatzungen gem. § 10 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB als Satzung. Die genaue Abgrenzung der Bebauungsplanaufhebung ist dem Lageplan vom 15.12.2022 zu entnehmen. Dieser ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 14 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Befangen: | 0 |
b)
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 14 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Befangen: | 0 |