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öffentlich


Bauleitplanung benachbarter Gemeinden und Verbände



Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bzw. Abstimmung mit den Nachbargemeinden wurde die Gemeinde Hardheim im Zuge des Bauleitplanverfahrens nach § 4 bzw. § 2 BauGB beteiligt. Es handelt sich um folgende Bauleiplanverfahren:
 
a)    Vorhabenbezogener Bebauungsplan für das Mischgebiet "Waiden", Külsheim-Eiersheim und FNP-Änderung zum B-Plan "Waiden"
 
Ziel und Zweck der Planung ist es, das brachliegende Areal als Kernfläche des Plangebiets mit der geplanten Neubebauung wieder zu aktivieren und entsprechend der städtebaulichen Zielsetzung zu einem attraktiven Quartier mit gemischten Nutzungen (Wohnen und Gewerbe) zu entwickeln und hierfür die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen zu schaffen.
 
Die Unterlagen sowohl für den Bebauungsplan, als auch für die FNP-Änderung können auf der Homepage der Stadt Külsheim (www.kuelsheim.de/Bekanntmachungen) eingesehen werden.
 
b)    2. Änderung 1. Fortschreibung des FNP Külsheim - Windkraft
 
Nördlich des Gickelfeldes in Külsheim- Steinbach/ Hundheim soll eine weitere Fläche für die Windkraftnutzung bereitgestellt werden. Der Flächennutzungsplan (1. Fortschreibung) wird hierzu geändert und mit Hilfe einer isolierten Positivplanung gem. §245e BauGB eine weitere Windkraftfläche mit 68ha ausgewiesen.
 
Die Unterlagen können auf der Homepage der Stadt Külsheim
 
c)    16. Änderung des FNP 2030 des Gemeindeverwaltungsverbandes Hardheim-Walldürn zum Bebauungsplan "Kalköfen" in Walldürn
 
Die Main-Tauber-Asphaltmischwerke GmbH & Co. KG plant die Anpassung des bestehenden Asphaltmischwerks "In den Kalköfen". Es besteht das Erfordernis die Lagerkapazität zu erhöhen und die bestehende Anlage an neue Verwaltungsvorschriften anzupassen. Zudem soll eine betriebsbezogene Freiflächen-Photovoltaikanlage errichtet werden
 
Die Unterlagen können auf der Homepage des Gemeindeverwaltungsverbandes Hardheim-Walldürn(www.gvv-hardheim-wallduern.de/der-verband/bekanntmachungen) eingesehen werden.
 
d)    Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Gartenlandschaft Refugium"
 
Die Vorhabenträgerin: Dr. Schürle&Schürle Landscapes GbR,Alte Berolzheimer Straße 11,74744 Ahorn Schilligstadt plant die Errichtung einer Gartenlandschaft. Der Planbereich befindet sich im südwestlichen Randbereich von Schillingstadt in direkter Nachbarschaft zum Dorfgebiet "Alte Berolzheimer Straße". Die zu überplanende Fläche wird im Wesentlichen genutzt als Gartenlandschaft/Betriebsfläche zum gewerblichen Betrieb des Dokumentations- und Begegnungszentrums durch die Scurley Hall and Gardens Estate Office GmbH und als Vereinsgelände des gemeinnützigen Vereins Refugium e.V. Im Rahmen seiner satzungsgemäßen Tätigkeit legt der Verein auf dem Gelände verschiedene Gartenräume an, die der Bevölkerung zu Erholungszwecken zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich soll die Fläche touristisch für die gewerbliche Nutzung In-Wert gesetzt werden und Baurecht für ein geplantes Gästehaus als Übernachtungsmöglichkeit für Tagungs- und Seminarteilnehmer bzw. Hochzeitsgäste des Dokumentations- und Begegnungszentrum geschaffen werden.
 
Die Unterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Ahorn
eingesehen werden.
 
 
 

 
a.)
Gegen die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Mischgebiet "Waiden" der Stadt Külsheim für den Stadtteil Eiersheim bestehen keine Anregungen oder Einwendungen, da öffentliche Belange der Gemeinde Hardheim nicht berührt werden.


Beschluss:

b.)
Gegen die 2. Änderung zur 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans - Windkraft der Stadt Külsheim zur Ausweisung einer weiteren Fläche für die Windkraftnutzung auf den Gemarkungen der Stadtteile Steinbach/Hundheim bestehen keine Anregungen oder Einwendungen, da öffentliche Belange der Gemeinde Hardheim nicht berührt werden.


Beschluss:

c.)
Gegen die 16. Änderung des Flächennutzungsplans 2030 des Gemeindeverwaltungsverbandes Hardheim-Walldürn zum Bebauungsplan "Kalköfen" der Stadt Walldürn bestehen keine Anregungen oder Einwendungen, da öffentliche Belange der Gemeinde Hardheim nicht berührt werden.


Beschluss:

d.)
Gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Gartenlandschaft Refugium" der Gemeinde Ahorn für den Ortsteil Schillingstadt bestehen keine Anregungen oder Einwendungen, da öffentliche Belange der Gemeinde Hardheim nicht berührt werden.
 

Abstimmungsergebnis:
 
a)
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Befangen:
0


Abstimmungsergebnis:
 
b)
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Befangen:
0


Abstimmungsergebnis:
 
c)
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Befangen:
0


Abstimmungsergebnis:
 
d)
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Befangen:
0

 




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Gemeinde Hardheim
Schloßplatz 6, 74736 Hardheim
Tel.: 0 62 83 / 58-0
E-Mail: rathaus@hardheim.de
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