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öffentlich


Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Schweinberg I"
Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB



Der Gemeinderat der Gemeinde Hardheim hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 15.11.2021
gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Schweinberg I" in Hardheim-Schweinberg beschlossen.
 
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage geschaffen werden. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan sieht hierzu die Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung "Erzeugung und Speicherung elektrischer Energie" vor. Der innerhalb des Geltungsbereichs verlaufende Wirtschaftsweg wird als Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung "Wirtschaftsweg" bauplanungsrechtlich gesichert.
 
Der ca. 14,9 Hektar große Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans in der Gemarkung Schweinberg umfasst die Flurstücke Nr. 8374 (teilweise), Nr. 8399 (teilweise) und Nr. 8400 (teilweise). Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus nachstehender Abbildung. Maßgeblich für die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der zeichnerische Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
 
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt im Geltungsbereich Flächen für die Landwirtschaft dar. Somit ist die Änderung des Flächennutzungsplans mit der Darstellung einer Sonderbaufläche erforderlich. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.
 
Abbildung:     Räumlicher Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes (Änderungsbereich schwarz umrandet, Abbildung unmaßstäblich)
 
Anlagen im RID:
1.   Planzeichnung vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorentwurf), JESTAEDT + Partner, Stand 19.01.2024
2.   Textliche Festsetzungen vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorentwurf), JESTAEDT + Partner, Stand 19.01.2024
3.   Begründung mit integriertem Umweltbericht, JESTAEDT + Partner, Stand 19.01.2024
4.   Vorhaben- und Erschließungsplan (Vorentwurf), JESTAEDT+ Partner, Stand 19.01.2024
5.   Fachbeitrag Artenschutz, WÖG Willigalla Ökologische Gutachten, Stand 17.01.2024
 

Beschluss:
 
Der Gemeinderat beschließt die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB auf Grundlage des Bebauungsplan-Vorentwurfs mit Vorhaben- und Erschließungsplan mit Stand vom 19.01.2024 durchzuführen.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Befangen:
0


Die Gemeinderäte: Schwinn, Becker, Horn sind wegen einem Feuerwehreinsatz nicht mehr anwesend.




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Gemeinde Hardheim
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Tel.: 0 62 83 / 58-0
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