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öffentlich


Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen / Spenden



Die Annahme von Zuwendungen / Spenden obliegt gemäß § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) dem Gemeinderat. Über vereinnahmte und angenommene Zuwendungen ist ein jährlicher Spendenbericht zu erstellen und der Jahresrechnung beizufügen.
 
Seit der letzten Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen in der Sitzung am 29. Januar 2024 sind weitere Geldspenden ehrenamtlich tätiger Personen in der Bücherei aus dem Verzicht der Erstattung gewährter Vergütungen eingegangen. Darüber hinaus wurde eine großzügige Sachspende der Bundeswehr in Höhe von 1.451,50 Euro für Spielmaterial zugunsten des Gemeindekindergartens gewährt. Zur Ausstattung des Kurt-Schmider-Platzes wurde durch die Eheleute Wolfgang und Christiane Göth eine Sachspende in Form einen sog. Wellenbank übergeben. Die Bank wird in Kürze durch den Gemeindebauhof auf dem Kurt-Schmider-Platz aufgestellt.
 
 

Die in der Gemeindekasse eingegangenen und in der Spendenliste aufgeführten Zuwendungen / Spenden werden durch die Gemeinde angenommen. Sie sind für den verfügten Zweck zu verwenden.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
1
Befangen:
0
 




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Gemeinde Hardheim
Schloßplatz 6, 74736 Hardheim
Tel.: 0 62 83 / 58-0
E-Mail: rathaus@hardheim.de
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