Bauleitplanung benachbarter Gemeinden und Verbände a) 2. Teiländerung des Bebauungsplans "Mühläcker", Gemarkung Gissigheim, Gemeinde Königheim
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bzw. Abstimmung mit den Nachbargemeinden wurde die Gemeinde Hardheim im Zuge von Bauleitplanverfahren nach § 4 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt. Es handelt sich um folgende Bauleiplanverfahren:
a) 2. Teiländerung des Bebauungsplans "Mühläcker" mit Erlass von örtlichen Bauvorschriften, Gemarkung Gissigheim, Gemeinde Königheim, im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Die Gemeinde Königheim plant durch die zweite Teiländerung des Bebauungsplans die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung eines ehemaligen Spielplatzgeländes zu schaffen.
Beschluss: Gegen die geplante 2. Teiländerung des Bebauungsplans "Mühläcker", Gemarkung Gissigheim, Gemeinde Königheim, für eine Wohnbebauung eines ehemaligen Spielplatzgeländes bestehen keine Bedenken oder Anregungen, da öffentliche Belange der Gemeinde Hardheim nicht berührt werden.
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