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öffentlich


Haushaltsplanung der Gemeinde Hardheim für das Haushaltsjahr 2024 und den Finanzplanungszeitraum der Jahre 2025 bis 2027 sowie Wirtschaftsplanung des Eigenbetriebs Wasserversorgung Hardheim einschließlich Finanzplanung für den Zeitraum der Jahre 2025 bis 2027
-Vorberatung



Der Haushaltsentwurf der Gemeinde Hardheim für das Jahr 2024 sowie die Finanzplanung des Zeitraum 2025 bis 2027 wurde in der Sitzung am 13. November 2023 in den Gemeinderat eingebracht und durch Bürgermeister Stefan Grimm ausführlich erläutert. Dabei wurde ein besonderes Augenmerk auf die anstehenden umfangreichen Investitionen gelegt.
 
Ebenfalls in den Gemeinderat eingebracht wurde der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung Hardheim. Die Planungsunterlagen wurden bisher noch nicht vorgelegt, da die dazugehörige Berechnung der Konzessionsabgabe, Ertragssteuerbelastung sowie die Gebührenkalkulation noch nicht fertiggestellt werden konnte. Diese liegt zwischenzeitlich vor. Die den Wirtschaftsplan sowie die Finanzplanung der Sonderrechnung Wasserversorgung begründenden Unterlagen waren der Sitzungseinladung angeschlossen.
 
Für die heutige Sitzung ist die Vorberatung der Haushalts- und Wirtschaftsplanung sowie der Finanzplanung vorgesehen. Soweit sich in einzelnen Fällen noch Änderungsbedarf ergeben sollte, wird vorgeschlagen über die Streichung oder zusätzliche Aufnahme in die Planung bzw. die Anpassung von Planansätzen jeweils gesondert zu beschließen.
 
Zwischenzeitlich hat sich folgender Anpassungsbedarf ergeben:
 
-Kreisumlage
Die Kreisumlage wird nach einer vorliegenden Information des Landkreises lediglich um einen Prozentpunkt erhöht. Daraus ergibt sich eine Entlastung des Ergebnishaushalts der Gemeinde von rd. 107.000 Euro.
-Salzsteuer
Im Zuge der Aufrüstung des Schleppers für den Winterdienst im oberen Erftal wurde festgestellt, dass die Ersatzbeschaffung des zunächst in der Haushaltplanung 2023 zur Ersatzbeschaffung vorgesehenen Salzstreuers nunmehr dringend erfolgen sollte. Die Kosten für ein entsprechendes Ersatzgerät werden durch den Bauhof auf rd. 20 TEUR beziffert. 
-Konzessionsabgabe
Soweit die Wasserversorgungsgebühren gegenüber dem lfd. Wirtschaftsjahr unverändert belassen werden, fällt die zu erwartende Konzessionsabgabe deutlich geringer aus, als zunächst eingeplant. Die höchstmögliche (Soll-)Konzessionsabgabe kann in diesem Fall aufgrund der hohen Unterhaltungsaufwendungen voraussichtlich nicht erwirtschaftet werden. Der Ansatz für Erträge aus Konzessionsabgaben wäre entsprechend zurückzunehmen.
-Grunderwerb
Bisher in der Haushaltsplanung noch nicht berücksichtigt sind die Kosten für den Erwerb einer Liegenschaft am Krankenhaus. Dazu hatte der Gemeinderat in der Sitzung am 16. Oktober 2023 den Beschluss gefasst, das Grundstück zu einem Kaufpreis von 239 TEUR zu erwerben. Hierzu liegt das Verkehrswertgutachten einer Bank vor.
 
Es wird vorgeschlagen vorstehende Anpassungen noch in die Planung einzuarbeiten.
 
 
Rechnungsamtsleiter Bernd Schretzmann gibt an Hand einer Power-Point-Präsentation weitere Informationen zum Haushaltsplan. Die Präsentation ist in Papierform dem Protokoll angeschlossen.
 
 
Gemeinderat Kreßner fordert, einen Ansatz für den Grundstückserwerb bzw. eine erste Planungsrate für das Feuerwehrgerätehaus einzuplanen. Nachdem über die Aufnahme des Ansatzes Konsens besteht, stimmt der Gemeinderat darüber ab. Es ist ein Ansatz von 50.000 Euro als erste Planungsrate zur Neuerrichtung eines Feuerwehrgerätehauses in den Haushalt einzustellen.
 
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
1
Enthaltungen:
0
Befangen:
0
 
 
Gemeinderat Schwinn spricht den Neubau einer Obdachlosenunterbringung an.
 
Bürgermeister Grimm erläutert, dass die bisherigen Gemeindehäuser in der Uhlandstraße 2 und 4 dringend renoviert werden müssen. Für den Neubau einer Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft werden aktuell Zuschüsse gewährt, weshalb ein weiteres Gebäude für diesen Personenkreis gebaut werden soll. Angedacht ist, dies mit einem Generalunternehmer durchzuführen.
 
 
 
Gemeinderätin Scheuermann erkundigt sich, ob für Maßnahmen, die durch den Fußverkehrs-Check umgesetzt werden, Gelder bereitstehen.
 
Herr Emmenecker antwortet, dass es hier nur um Empfehlungen geht. Das Ergebnis der Aktion wird im Frühjahr im Gemeinderat vorgestellt. Vermutlich werden erst im Haushalt 2025 für die Umsetzung Gelder benötigt.
 
 
 
 
Wasserhaushalt:
Anhand der Power-Point-Präsentation werden drei Szenarien für die künftige Festlegung des Wasserpreises dargelegt.
Wenig sinnvoll erscheint die Variante, den derzeitigen Preis in unveränderter Höhe zu belassen, da der Gebührenzahler einerseits eine Ertragssteuerbelastung erfahren würde und andererseits keine Konzessionsabgabe an den Ergebnishaushalt abgeführt werden könnte.
 
Als sinnvoll wurde erachtet, dass der Verbrauchgebührensatz erhöht wird, aus folgenden Gründen:
-       der Wasser- und Abwasserpreis wird dennoch insgesamt gegenüber dem lfd. Veranlagungsjahr um 28 Cent/m³ gesenkt
-       für förderfähige Maßnahmen können höhere Fördersätze nach den Förderrichtlinien für die Wasserwirtschaft generiert werden oder überhaupt erst die Möglichkeit eröffnet werden, in den Genuss einer Landeszuwendung gelangen zu können
-       die Soll-Konzessionsabgabe kann erwirtschaftet werden.
 
Der Vorschlag von Gemeinderat Bachmann einer entsprechenden Erhöhung zuzustimmen wird allgemein mitgetragen.
 
Der Gemeinderat stimmt darüber ab, die Verbrauchsgebühr für Wasser entsprechend der vorliegenden Kalkulation unter Berücksichtigung der Soll-Konzessionsabgabe neu festzulegen.
 
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
1
Befangen:
0
 
 
Die entsprechende Satzungsänderung ist in der nächsten Gemeinderatssitzung zu beschließen.
 
Die Beschlussfassung über den Haushalt bzw. Wirtschaftsplan 2024 und die Finanzplanung der Jahre 2025 bis 2027 ist für die letzte Sitzung des Jahres am 18. Dezember 2023 vorgesehen.
 
 








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Tel.: 0 62 83 / 58-0
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