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Bauleitplanung: "Solarpark Gerichtstetten"
Abwägungsbeschluss nach frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit u. Träger öffentlicher Belange; Beschluss über die Planentwürfe und die Durchführung der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB



Am 20.04.2020 fasste der Gemeinderat der Gemeinde Hardheim den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark Gerichtstetten". Ebenso beschlossen wurden die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung der Unterlagen (§ 3 Abs. 1 BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) sowie der Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB), die vom 06.11.2020 bis einschließlich 11.12.2020 stattgefunden hat.
Alle im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen eingereichten Stellungnahmen mit Anregungen, Einwänden und Bedenken wurden vom beauftragten Fachbüro Enviro-Plan GmbH (ehem. gutschker & dongus GmbH) ordnungsgemäß erfasst, auf die Vereinbarkeit mit dem Planvorhaben geprüft, entsprechend bewertet und bei der weiteren Planung berücksichtigt. Als Ergebnis dieses sogenannten Abwägungsverfahrens wurde ein Abwägungsvorschlag erarbeitet und der Verwaltung vorgelegt.

Auf Grundlage dieser Stellungnahmen wurde der Planentwurf für den Bebauungsplan inkl. Begründung und Textfestsetzungen sowie der Umweltbericht überarbeitet und gem. den Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Träger öffentlicher Belange angepasst.
 
Herr Resch von EnbW und Herr Gräf vom Fachbüro Enviro-Plan GmbH sind anwesend und geben entsprechende Erläuterungen.
 
Im Ratsinformationsdienst sind folgende Unterlagen gespeichert:
-      Modulbelegungsplan vom 10.05.2023
-      Abwägungstabelle vom 11.07.2023
-      Bebauungsplan "Begründung" vom 11.07.2023
-      Avifaunistische Untersuchung Stand 02/2023
-      Bebauungsplan "Textliche Festsetzungen" vom 11.07.2023
-      Entwurf Umweltbericht vom 11.07.2023

 
Beschluss:
 
1.    Der Abwägung wird entsprechend dem vorgelegten Abwägungsvorschlag zugestimmt (Abwägungsbeschluss, § 2 Abs. 3 BauGB).
Beschluss:
 
2.    Auf Grundlage des gefassten Abwägungsbeschlusses wird der Planentwurf inkl. Begründung und Textfestsetzungen des Bebauungsplanes sowie der Umweltbericht entsprechend den aktualisierten Planungsunterlagen (s. Anlage) angenommen.

Beschluss:

3.     Auf der Grundlage der geänderten Planungsunterlagen erfolgt die Weiterführung des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des genannten Bauleitplans.

Beschluss:

4.    Im nächsten Verfahrensschritt sollen die zweiten, förmlichen Beteiligungen gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
 

1.Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Befangen:
0


2.Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Befangen:
0

3.Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Befangen:
0


4.Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Befangen:
0

 




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Gemeinde Hardheim
Schloßplatz 6, 74736 Hardheim
Tel.: 0 62 83 / 58-0
E-Mail: rathaus@hardheim.de
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