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öffentlich


Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen / Spenden



Die Annahme von Zuwendungen / Spenden obliegt gemäß § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) dem Gemeinderat. Über vereinnahmte und angenommene Zuwendungen ist ein jährlicher Spendenbericht zu erstellen und der Jahresrechnung beizufügen.
 
Seit der letzten Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen sind weitere Spenden in der Gemeindekasse eingegangen. Es handelt sich um eine Geldzuwendungen der Hollerbach-Stiftung. Damit soll der Gemeindekindergarten für die Aktion Besuch eines Bauernhofs mit 120 Euro unterstützt werden. Ebenfalls ist eine Sachspende des Schulobst-Lieferanten Obst-Baumann über den nicht durch Zuwendungen gedeckten Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von 132,91 Euro eingegangen.
 
 

Beschluss:

Die in der Gemeindekasse eingegangenen Zuwendungen / Spenden werden durch die Gemeinde angenommen. Sie sind für den verfügten Zweck zu verwenden.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Befangen:
0
 




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Gemeinde Hardheim
Schloßplatz 6, 74736 Hardheim
Tel.: 0 62 83 / 58-0
E-Mail: rathaus@hardheim.de
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