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öffentlich


Beschlussfassung über die Annahme von Zunwendungen / Spenden



Die Annahme von Zuwendungen / Spenden obliegt gemäß § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) dem Gemeinderat. Über vereinnahmte und angenommene Zuwendungen ist ein jährlicher Spendenbericht zu erstellen und der Jahresrechnung beizufügen.
 
Seit der letzten Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen sind weitere Spenden in der Gemeindekasse eingegangen. Davon betrifft eine Spende die Bücherei. Sie wurde der Gemeinde aus einer ehrenamtlichen Vergütung für die Tätigkeit bei der Bücherei überlassen. Ferner ist wieder eine Sachzuwendung des Lieferanten für Schulobst eingegangen Weitere Zuwendungen von insgesamt 260 Euro betreffen den Gemeindekindergarten. Eine Zuwendung von Helmut Göbes in Höhe von 500 Euro wurde der Feuerwehr Abt. Schweinberg überlassen. Eine sehr großzügige Zuwendung betrifft die Anschaffung einer Drohne für die Feuerwehr. Diese kann insbesondere bei Flächenbränden eingesetzt werden. Ein entsprechender Bericht wurde bereits in der Presse veröffentlicht. Die Kosten von rd. 7 TEUR konnte größtenteils durch die Zuwendung der Hollerbach-Stiftung von 5.000 Euro abgedeckt werden.
 
Bis zum Sitzungstag sind folgende Zuwendungen in der Gemeindekasse eingegangen:
 
 
 
 
 
Bürgermeister Grimm verließt ein Schreiben von Herrn Helmut Walz, der eine Spende anlässlich seines Geburtstages an den Gemeindekindergarten machte.

Beschluss:

Die in der Gemeindekasse eingegangenen Zuwendungen / Spenden werden durch die Gemeinde angenommen. Sie sind für den verfügten Zweck zu verwenden.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Befangen:
0
 




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Gemeinde Hardheim
Schloßplatz 6, 74736 Hardheim
Tel.: 0 62 83 / 58-0
E-Mail: rathaus@hardheim.de
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