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öffentlich


Bauleitplanung der Gemeinde Hardheim
Bauleitplanung Bebauungsplan "Würzburger Straße"
hier: Beschluss zum naturschutzrechtlichen Ausgleich



Als bauplanungsrechtliche Voraussetzung für die Umsiedlung des ALDI-Marktes von der Ignaz-Schwinn-Straße an die Würzburger Straße wird der Bebauungsplan "Würzburger Straße" aufgestellt.

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens war zur fachgerechten Behandlung naturschutzrechtlicher Belange die Erstellung einer Eingriffs-Ausgleichsbilanz für Eingriffe in Natur und Landschaft (Schutzgut Pflanzen und Tiere und Schutzgut Boden) erforderlich. Der notwendige Ausgleich wird durch Abbuchung (37.388 Wertpunkte) von einem bestehenden Ökokonto erbracht.

Die konkrete Kompensationsmaßnahme umfasst die Umwandlung von Ackerland in extensives Grünland in der Gemarkung Schweinberg der Gemeinde Hardheim auf drei Teilflächen mit einer Fläche von insgesamt 18.030 qm.

Das Vorhaben wird von privaten Vorhabenträgern realisiert. Die Übernahme der Kosten für das städtebauliche Planungsverfahren und der Kosten für die Erschließung sowie den naturschutzrechtlichen Ausgleich werden in einem städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde und den Vorhabenträgern vereinbart.

Der naturschutzrechtliche Ausgleich ist planungsrechtlich Bestandteil des Bebauungsplanes, der in der Planungshoheit der Gemeinde aufgestellt wird. Der Bebauungsplan und das damit geschaffene Baurecht bleibt bestehen, auch wenn die heutigen Vorhabenträger zu einem späteren Zeitpunkt die Liegenschaften und Gebäude an einen dritten veräußern. Daher übernimmt die Gemeinde den Kauf der erforderlichen Ökopunkte für den naturschutzrechtlichen Ausgleich. Die Kostenübernahme durch die Vorhabenträger ist Bestandteil des städtebaulichen Vertrags.

Ergänzend zur Festsetzung im Bebauungsplan wird der Kauf der Ökopunkte und damit der Ausgleich selbst über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Landratsamt gesichert. Dem Abschluss dieses öffentlich-rechtlichen Vertrags wird mit dem Beschluss als Voraussetzung für den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan zugestimmt.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Kauf von 37.388 Wertpunkten aus einem Ökokonto zur Erbringung des erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichs für den Bebauungsplan "Würzburger Straße" und dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Neckar-Odenwald-Kreis zu.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Befangen:
0
 




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Gemeinde Hardheim
Schloßplatz 6, 74736 Hardheim
Tel.: 0 62 83 / 58-0
E-Mail: rathaus@hardheim.de
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