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öffentlich


Bauleitplanung der Gemeinde Hardheim
Bauleitplanung Bebauungsplan "Sanierung Hofacker B II", 1. Änderung
hier: Satzungsbeschluss



Gemeinderätin Scheuermann hält sich bei diesem Tagesordnungspunkt für befangen und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

Die Steuerung der Entwicklung des Erfaparks im innerörtlichen Kernbereich von Hardheim ist Gegenstand des Bebauungsplanes "Sanierung Hofacker B II", 1. Änderung. Der Bebauungsplan schafft die bauplanungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen für die umfassende Neuordnung auf dem Gelände.

Mit der förmlichen Entwurfsoffenlage als zweitem Schritt der Öffentlichkeitsbeteiligung im Aufstellungsverfahren und mit der Behördenbeteiligung wurden die gesetzlichen Beteiligungsverfahren durchgeführt.

Im Beteiligungsverfahren gingen Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen ein, die im Rahmen der Beschlussfassung abwägend behandelt werden. Herr Richter vom Stadtplanungsbüro Kubus ist anwesend und gibt Erläuterungen. In Umsetzung der Abwägung werden die Planunterlagen nachrichtlich und redaktionell ergänzt und angepasst. Der Planung stehen keine grundsätzlichen Bedenken entgegen.
 
Eine Übersicht über die eingegangenen Stellungnahmen und Anmerkungen zu den darin gegebenen Anregungen und Hinweisen wurden dem Gemeinderat und dem Bürger über das Ratsinformationssystem und der Homepage zur Kenntnis gebracht.
 
Mit dem Satzungsbeschluss wird das Planaufstellungsverfahren abgeschlossen, er bildet - nach Abschluss des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Verbandsgemeinde - die Grundlage für die abschließende Bekanntmachung des Bebauungsplanes und dessen Inkrafttreten.

Anlagen:
-          Anlage 02             Abwägungstabelle
-          Anlage 03             Bebauungsplan Stand 09.08.2023
-          Anlage 04             Städtebauliche Begründung
-          Anlage 05             Umweltbericht
-          Anlage 06             Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
-          Anlage 07             Bestand, Bewertung und Eingriffs- Ausgleich-Bilanzierung
-          Anlage 08             Verkehrsgutachten
-          Anlage 09             Anlagen Verkehrsgutachten
-          Anlage 10             Gutachten Geräuschemissionen und -immissionen
-          Anlage 11             Auswirkungsanalyse
 

Beschluss:
 
Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander schließt sich der Gemeinderat dem in der Aufstellung dargestellten Abwägungsvorschlag der Verwaltung an. Der Bebauungsplan sowie die örtlichen Bauvorschriften werden entsprechend der Abwägung des Gemeinderats zu den eingegangenen Stellungnahmen ergänzt und angepasst. Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan "Sanierung Hofacker BII." 1. Änderung gem. § 10 (1) BauGB und die Örtlichen Bauvorschriften gem. §74 LBO als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt die Satzungsbeschlüsse dem Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis zur Genehmigung vorzulegen und die Bekanntmachung der Genehmigung zu gegebener Zeit vorzunehmen (§ 10 Abs. 3 BauGB), der Bebauungsplan sowie die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften treten mit der Bekanntmachung in Kraft.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Befangen:
1 Frau Scheuermann
 




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Gemeinde Hardheim
Schloßplatz 6, 74736 Hardheim
Tel.: 0 62 83 / 58-0
E-Mail: rathaus@hardheim.de
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