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Entgeltregelung für das Kindergartenjahr 2023/2024
- Anpassung der aktuellen Beschlusslage zur Kleinkindbetreuung



Über die Elternentgelte für das Kindergartenjahr 2023/2024 wurde in der Sitzung am 22. Mai 2023 auf der Grundlage der Empfehlung des Gemeindetags und der Kirchen beraten und Beschluss gefasst. Im Nachgang hat sich auf Nachfrage von Eltern und Elternbeirat des Kindergartens herausgestellt, dass in dem Beschlussvorschlag für die Betreuung in Kinderkrippen eine Angebotsform enthalten war, die durch die Kindergärten so nicht angeboten wird.
 
Beschlossen wurde folgender Passus:
"Die festgelegten Entgeltsätze entsprechen einer täglichen Betreuungszeit von 6 Stunden. Bei einer abweichenden Betreuungszeit erfolgt eine Umrechnung der Entgeltsätze entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme. Bei dieser Betreuungsform besteht neben der vollen Inanspruchnahme auch die Möglichkeit, Kinder für die Betreuung an zwei, drei oder vier Wochentagen anzumelden. Die Entgeltsätze sind in diesen Fällen anteilig zu reduzieren.
 
Das Angebot für die Inanspruchnahme nur einzelner Wochentage besteht jedoch weder im kath. Kindergarten Hardheim, noch im Gemeindekindergarten. Insofern sollte der Passus nachträglich zur Klarstellung angepasst werden, auch wenn es sich lediglich um die Festlegung der Entgeltsätze gehandelt hat. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht Kindergartenplätze zu teilen. Voraussetzung dabei ist nach den Vorgaben des KVJS, dass nicht mehr als 20 v. H. der in der jeweiligen Gruppe vorhandenen Kindergartenplätze doppelt belegt werden können. Dabei darf die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Kinder die genehmigte Höchstzahl nicht überschreiten. Dies gilt unabhängig von der jeweiligen Gruppenart. Nach Rücksprache mit der Kindergartenleitung soll von dieser Möglichkeit jedoch kein Gebrauch gemacht werden, da eine Platzteilung voraussichtlich dazu führen würde, dass einzelne Plätze nicht voll belegt sein könnten. Des Weiteren führt eine Platzteilung voraussichtlich zu einem erheblichen Abstimmaufwand.
 
Zusätzlich in die Beschlussfassung aufgenommen werden sollte jedoch, dass für die Betreuung unter 3-jähriger Kinder für die ersten drei Monate die Möglichkeit gegeben ist, den Kindergartenplatz zur Eingewöhnung für lediglich 15 Stunden zu buchen. Der festgelte Entgeltsatz ist auch in diesen Fällen entsprechend zu gewichten.

Beschluss:

Die festgelegten Entgeltsätze entsprechen einer Betreuungszeit von 30 Wochenstunden.
Abweichende Betreuungsangebote können im Zuge der jährlichen Bedarfsplanung durch die Kindergartenleitung festgelegt werden. Bei einer abweichenden Betreuungszeit erfolgt eine Umrechnung der Entgeltsätze entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme.

Zur Eingewöhnung unter 3-jähriger Kinder in Kleinkindgruppen besteht die Möglichkeit für eine Eingewöhnungszeit von höchstens drei Monaten eine Betreuungszeit von lediglich 15 Wochenstunden in Anspruch zu nehmen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Befangen:
0
 




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Gemeinde Hardheim
Schloßplatz 6, 74736 Hardheim
Tel.: 0 62 83 / 58-0
E-Mail: rathaus@hardheim.de
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