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Digitalfunk Feuerwehr
- verbindliche Interessenbekundung zur zentralen Warenkorbbeschaffung von Handfunkgeräten durch den Neckar-Odenwald-Kreis



Einführung des Digitalfunks bei der Feuerwehr - Interessenbekundung der Gemeinde Hardheim im Hinblick auf eine Ausschreibung der Beschaffung von Handfunkgeräten durch den Neckar-Odenwald-Kreis

1. Worum geht es?
Im Zuge der Einführung des Digitalfunks ist die analoge Funktechnik der Feuerwehr durch digitale Funktechnik zu ersetzen. Im ersten Schritt wurden bzw. werden aktuell die Fahrzeugfunkgeräte (MRT) und Feststationen (FRT) ersetzt, im anstehenden zweiten Schritt folgt nun die Umstellung des Einsatzstellenfunks. Der Neckar-Odenwald-Kreis hat vorgeschlagen, das Beschaffungsvolumen der interessierten Städte und Gemeinden zu bündeln und unter Begleitung eines Fachanwalts europaweit auszuschreiben. Die Verwaltung schlägt vor, hierzu verbindlich das Interesse zu erklären.

2. Sachverhalt
Im Zuge der Einführung des Digitalfunks bei den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sind nach dem Polizeivollzugsdienst, diversen Hilfsorganisationen und der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk auch die Feuerwehren in Baden-Württemberg mit einer entsprechenden Digitalfunkausstattung zu versehen.
Die Auswahl möglicher Geräte ist eng begrenzt, weil alle Endgeräte ein Zertifizierungsverfahren nach der BDBOS-Zertifizierungsverordnung durchlaufen müssen. Die Unternehmen Motorola und Sepura können das gesamte Spektrum von Endgeräten anbieten.
Der Neckar-Odenwald-Kreis hat vorgeschlagen, die Ausschreibung für den gesamten Landkreis zu bündeln. Hintergrund des Vorschlags ist, dass bei der Stabsstelle Feuerwehr und Bevölkerungsschutz im Landratsamt für Fragen des Digitalfunks eine besondere Stelle geschaffen wurde, die insbesondere die Einführung unterstützen soll. Durch die Bündelung des kreisweiten Bedarfs von ca. 1.000 Handfunkgeräten (HRT) mit einem Beschaffungsvolumen von ca. 1 Mio. EUR sollen die Kosten der Beschaffung für die Städte und Gemeinden reduziert und ein wirtschaftlicher Preis erzielt werden. Der Landkreis hat hierzu bereits unverbindliche Interessenbekundungen der Städte und Gemeinden eingeholt.
Der Landkreis beabsichtigt die Durchführung einer EU-weiten Ausschreibung. Hierdurch wird den Städten und Gemeinden, die nun eine verbindliche Interessenbekundung abgeben, ein Bezugsrecht für die benötigte Digitalfunkausrüstung vermittelt.
Bei der inhaltlichen Gestaltung der Ausschreibung wird nach Mitteilung des Landratsamts darauf geachtet, dass die Städte und Gemeinden jeweils Funktechnik beschaffen können, welche den bereits vorhandenen MRT-Geräten entsprechen. Dazu sollen zwei Warenkörbe mit unterschiedlichen technischen Anforderungen definiert werden, aus denen jeweils die passenden Geräte mit Zubehör abgerufen werden können.
Die Montage der Kfz.-Ladegeräte ist nicht Bestandteil der Ausschreibung. Diese kann durch die Feuerwehr selbst oder einen Kfz.-Betrieb vor Ort erfolgen.
Der Bezug und die Abrechnung erfolgen dann ohne Einschaltung des Landkreises direkt zwischen Anbieter und der jeweils erwerbenden Stadt bzw. Gemeinde. Als Umsetzungszeitraum ist der Zeitraum vom 1. August bis 31.Dezember 2024 vorgesehen. Bis zum letztgenannten Zeitpunkt soll eine Preisbindung bestehen.
Für die durch die Einführung des Digitalfunks verursachte Ersatzbeschaffung von Handfunkgeräten gemäß dem Ausstattungskonzept der Feuerwehren sieht Nr. 5.1 der Anlage zur aktuell gültigen VwV Z-Feu eine Festbetragsförderung in Höhe von 250 EUR je Stück vor. Die Durchführung der Ausschreibung durch das Landratsamt und die Interessenbekundung hierzu sind nach Mitteilung der Stabsstelle Feuerwehr und Bevölkerungsschutz des Landratsamts in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium insofern nicht förderschädlich.
Die Begleitung der Ausschreibung erfolgt beim Landratsamt intern durch die Stabsstelle Feuerwehr und Bevölkerungsschutz, wo mit Herrn Schollmeier ein ausgewiesener Experte für Digitalfunkausrüstung tätig ist. Extern beigezogen wird ein Fachanwalt der Kanzlei Menold Bezler (Stuttgart), die das Landratsamt bereits bei der Ausschreibung der digitalen Alarmierung und Einführung Digitalfunk (MRT und FRT) erfolgreich begleitet hat. Für die interne Begleitung erhebt das Landratsamt keinen Kostenbeitrag, die Kosten der externen Begleitung von geschätzt 15.000 EUR (ohne Kosten eines ggf. durch unterlegene Bieter betriebenen Rechtbehelfsverfahrens) werden nach den Anteilen am Beschaffungsvolumen auf die Städte und Gemeinden umgelegt.

3. Handlungsbedarf und -optionen
Der Beschaffungsbedarf in der Gemeinde Hardheim stellt sich nach eingehender Analyse wie folgt dar:
Auf der Grundlage einer durchgeführten Bestandserhebung werden im gesamten Landkreis 933 Handsprechfunkgeräte benötigt, die aufgrund des Eckpunktepapiers des Innenministeriums Baden-Württemberg auf den digitalen Einsatzstellenfunk umzustellen sind. Für die Gemeinde Hardheim wurde ein Bedarf von 49 Geräten ermittelt.

Im Hinblick auf die Mittelbereitstellung ist der Sachstand wie folgt:
Die Kosten pro Gerät betragen nach derzeitigem Stand rd. 1.000 Euro. Zusätzlich beträgt die Kostenbeteiligung an der Warenkorbbeschaffung des Landkreises rd. 800 Euro, so dass ein Planansatz von 50 TEUR zu berücksichtigen ist. Nach Vorschlag der Stabsstelle Feuerwehr und Bevölkerungsschutz im Landkreis könnte die Beschaffung durch die jeweiligen Feuerwehren (frühestens) im 3./4. Quartal 2024 erfolgen. Vorgeschlagen wird, einen entsprechenden investiven Haushaltsansatz im Zuge der kommenden Haushaltsplanung für das Jahr 2024 Finanzplanung für das Finanzplanungsjahr 2025 aufzunehmen. Nach Mitteilung der Stabsstelle stehen gemäß Zuwendungsrichtlinien für das Feuerwehrwesen (Z-Feu) 250 Euro pro Geräte zur Verfügung. Somit kann in der Planung ein Haushaltsansatz von 12.500 Euro vorgesehen werden.

Nachdem der Bedarf für eine Beschaffung digitaler Funktechnik unabweisbar ist, bestehen folgende Handlungsmöglichkeiten:
- Die Beschaffung wird durch die Gemeinde Hardheim unmittelbar selbst durchgeführt. Dies hätte den Vorteil, das Beschaffungsverfahren voll umfänglich selbst steuern und durchführen zu können. Kehrseitig ist damit zu rechnen, dass in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht komplexe Fragen auftreten werden, die einer externen Begleitung bedürfen. Die Kosten der zu beauftragenden Kanzlei werden durch das Landratsamt auf voraussichtlich 15.000 Euro beziffert. Der Anteil der Gemeinde Hardheim beläuft sich wie vorgenannt auf rd. 800 Euro.

- Die Gemeinde Hardheim bekundet das verbindliche Interesse an der Ausschreibung des Landkreises. Dies hätte den Vorteil, dass tatsächliche und rechtliche Fragen zentral behandelt werden können und über das größere Mengengerüst voraussichtlich ein wirtschaftlicher Preis erzielt werden kann. Außerdem kann auch in der weiteren Begleitung - ohne besondere Kosten - die besondere technische Expertise des Landratsamts genutzt werden. Die Kosten der externen Begleitung durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei werden gerecht verteilt. Eine Belastung der Stadt-/Gemeinde-verwaltung mit technischen und rechtlichen Einzelfragen wird so weitgehend und kostengünstig vermieden. Aufgrund der damit verbundenen Vorteile hält die Verwaltung dieses Vorgehen "im Geleitzug" für eindeutig vorteilhafter.

Eine grundsätzliche Rückmeldung auf das Ansinnen der Stabsstelle im Landratsamt soll kurzfristig bis zum 15. September 2023 erfolgt sein.

Beschluss:


Die Gemeinde Hardheim bekundet das verbindliche Interesse an der Ausschreibung des Landkreises im Hinblick auf die Beschaffung von digitaler Funktechnik für die Feuerwehren der Städte und Gemeinden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die für eine Berücksichtigung im Rahmen der Ausschreibung ggf. erforderlichen Erklärungen und Rechtshandlungen gegenüber dem Landkreis abzugeben bzw. vorzunehmen.
Die Gemeinde Hardheim ist mit der Umlegung der bei der Ausschreibung entstehenden externen Beratungskosten auf die beteiligten Städte und Gemeinden nach ihrem Anteil am Beschaffungsvolumen (Wert in EUR) einverstanden.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Befangen:
0
 




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Gemeinde Hardheim
Schloßplatz 6, 74736 Hardheim
Tel.: 0 62 83 / 58-0
E-Mail: rathaus@hardheim.de
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