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öffentlich


Errichtung einer doppelseitig unbeleuchteten Design-Werbetafel auf Monofuß, Walldürner Str. 36 in Hardheim



Der Bau- und Umlegungsausschuss hatte in der Sitzung vom 07.02.2022 das gemeindliche Einvernehmen zwecks Errichtung einer doppelseitig beleuchteten Design-Werbetafel aus verschiedenen Gründen versagt. Die Baurechtsbehörde des Gemeindeverwaltungsverbandes Hardheim-Walldürn hat jedoch das gemeindliche Einvernehmen ersetzt und die Baugenehmigung erteilt. Nachdem auch von Seiten des direkten Angrenzers Einwendungen vorgebracht wurden bzw. Widerspruch gegen die erteilte Baugenehmigung eingereicht wurde, musste das Regierungspräsidium Karlsruhe entscheiden. Von dort wurde mit Bescheid vom 27.06.2023 festgestellt, dass die erteilte Baugenehmigung für die beleuchtete Werbeanlage wegen Verstoßes gegen nachbarschützende Vorschriften rechtswidrig sei und dass die Baugenehmigung gegenüber der Bauherrschaft aufzuheben ist. Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass die Bauherrschaft darauf hinzuweisen ist, dass die Fremdwerbeanlage an dem beantragten Standort bis auf die Beleuchtung genehmigungsfähig ist und die Bauherrschaft einen erneuten Bauantrag einreichen kann, wenn sie eine Fremdwerbeanlage an diesem Standort ohne Beleuchtung betreiben möchte. In diesem Fall ist ein erneutes Baugenehmigungsverfahren einzuleiten, wobei lediglich die Angrenzer beteiligt werden müssen.
 
Zwischenzeitlich wurde vom Bauherrn ein erneuter Bauantrag für die Errichtung einer doppelseitig unbeleuchteten Design-Werbetafel auf Monofuß für das Grundstück Flst.Nr. 567 eingereicht. Die Werbetafel hat ein Ausmaß von 3,03 x 3,85 m; die lichte Höhe über Gehweg beträgt 2,55 m. Es handelt sich um einen wechselnden Plakatanschlag, dargestellt auf einer hochmodernen Design-Werbeanlage. Die Werbung der Werbeanlage wechselt alle 10 bis 12 Tage. Es werden sowohl ortsansässige als auch landesweite Unternehmen sowie ihre Dienstleistungen und Handelsgüter beworben: Apotheken, Autohändler, Baumärkte, Banken, Friseursalons, Restaurants, Supermärkte, Städtewerbung und Versicherungsmakler.
 
 

Beschluss:       Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen versagt, da die Werbeanlage - auch die unbeleuchtete - im Hinblick auf die dort vorliegende Wohnbebauung eine Verunstaltung darstellt und den dringend gebotenen Luftaustausch an der Engstelle der Ortsdurchfahrt B27 behindert.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Befangen:
0
 




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Gemeinde Hardheim
Schloßplatz 6, 74736 Hardheim
Tel.: 0 62 83 / 58-0
E-Mail: rathaus@hardheim.de
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