zu TOP 02 zu TOP 04 TOP 03
öffentlich


Befreiungsantrag für den Neubau eines Carports, Herderstr. 22 in Hardheim



Der Bauherr plant auf dem Grundstück Flst.Nr. 12621 den Neubau eines Carports mit dem Ausmaß 5,80 x 5,05 bei einer Höhe von 2,80 m. Der Carport erhält ein Pultdach mit einer Dachneigung von 5°. Die Seitenwände des Carports bleiben offen.
 
Es handelt sich hier um ein verfahrensfreies Vorhaben, da die Grundfläche des Carports unter 30 m² liegt und die Wandhöhe nicht mehr als 3 m beträgt. Gleichwohl müssen auch verfahrensfreie Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen, weshalb ein Befreiungsantrag von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Klingenweg-Breitenstein II" eingereicht wurde. Der geplante Carport liegt außerhalb der festgelegten Baugrenze und die festgesetzte Dachneigung von 37-43° wird nicht eingehalten.
 
Gegen den Carportneubau bestehen von Seiten der Verwaltung keine städtebaulichen Bedenken. Es wird vorgeschlagen, die beantragten Befreiungen zu erteilen, zumal in unmittelbarer Nähe in der Vergangenheit bereits diesbezügliche Befreiungen erteilt wurden.
 

Beschluss:       Dem Bauvorhaben wird einschließlich der Baugrenzenüberschreitung und der Dachneigung zugestimmt.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Befangen:
0
 




nach oben
Gemeinde Hardheim
Schloßplatz 6, 74736 Hardheim
Tel.: 0 62 83 / 58-0
E-Mail: rathaus@hardheim.de
Gemeinde Hardheim
Schloßplatz 6 · 74736 Hardheim · Tel.: 0 62 83 / 58-0 · rathaus@hardheim.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung