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öffentlich


Neubau Carport, In der Schleid 6 in Hardheim



Der Bauherr plant auf dem Grundstück Flst.Nr. 7419 den Neubau eines Carports. Dieser soll mit dem Ausmaß 9,00 x 5,00 m errichtet werden. Der Carport erhält ein Pultdach mit einer Dachneigung von 5°. Die Höhe des Carports liegt bei 2,80 m.
 
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Schleid I". Nach dessen Festsetzungen soll der Carport außerhalb der Baugrenze bzw. außerhalb der Flächen für Garagen und Stellplätze zur Ausführung kommen. Durch die vorhandene Heckenbepflanzung entlang der Straße ist der Carport nicht einsehbar. Nachdem mit dem Carport ein Grenzabstand von 5 m zur öffentlichen Verkehrsfläche und zu den Nachbargrundstücken von 19 bzw. 43 m eingehalten wird, bestehen von Seiten der Verwaltung keine städtebaulichen Bedenken, dem Bauvorhaben einschließlich der Baugrenzenüberschreitung die Zustimmung zu erteilen.

Beschluss:       Dem Bauvorhaben wird einschließlich der Baugrenzenüberschreitung zugestimmt.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Befangen:
0
 




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Gemeinde Hardheim
Schloßplatz 6, 74736 Hardheim
Tel.: 0 62 83 / 58-0
E-Mail: rathaus@hardheim.de
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