zu TOP 05 zu TOP 07 TOP 06
öffentlich


Neubau Pferdestall mit Dungstätte, Kapellenweg 2 in Hardheim-Bretzingen



Gemeinderat Haas ist bei diesem Tagesordnungspunkt befangen und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
 
Die Bauherrin plant auf den Grundstücken Flst.Nr. 1116 und 1095 den Neubau eines Pferdestalles und einer Dungstätte. Der Pferdestall ist mit dem Ausmaß 11,14 x 9,14 m und die Dungstätte mit dem Ausmaß 2,75 x 2,50 m geplant. Der Pferdestall soll ein Satteldach mit Oberlicht und einer Dachneigung von 10° erhalten. Die Dacheindeckung ist mit Trapezblech vorgesehen. Die Traufhöhe beträgt 3,00 m, die Firsthöhe liegt bei 4,00 m. Geplant ist eine Hobbytierhaltung mit maximal drei Pferden oder Ponys. Der Mist auf der Dungstätte soll dort nur zwischengelagert und einmal wöchentlich entsorgt werden. Zur Verringerung der Geruchsimmissionen ist geplant, die Pferdeboxen mit einem Biowaldboden einzustreuen.
 
Das Bauvorhaben liegt teilweise im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Am tiefen Weg I" und teilweise im Außenbereich. Der Pferdestall kommt komplett außerhalb der Baugrenze zur Ausführung; die Dungstätte liegt im Außenbereich und beurteilt sich nach § 35 BauGB. Im Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird die Baugrenzenüberschreitung mit dem dadurch größtmöglichen Abstand zu den Nachbarbebauungen begründet. Die im Bebauungsplan festgesetzte Dachneigung von 15-35° wird unterschritten und damit begründet, dass der gewünschte Pferdestalltyp nur mit dieser Dachneigung hergestellt wird. Der Pferdestall ragt in den 5 m breiten Pflanzstreifen, der im Bebauungsplan festgesetzt ist. Eine Ausgleichspflanzung ist hierfür geplant.
 
Der geringste Abstand zwischen dem Pferdestall bzw. der Dungstätte zur östlichen Wohnbebauung im Bereich des Bebauungsplans "Oberes Ried I" beträgt zwischen 60 - 95 m. Das Grundstück liegt innerhalb der Wasserschutzgebietszone III.
 
Von Seiten der Naturschutzbehörde wurde in der Stellungnahme mitgeteilt, dass grundsätzliche Bedenken zurückgestellt werden können, wenn gewisse naturschutzrechtliche Nebenbestimmungen festgesetzt werden.
 
Der Ortschaftsrat hat dem Bauvorhaben zugestimmt.

Beschluss:       Dem Bauvorhaben wird einschließlich der Baugrenzenüberschreitung und der Art der Nutzung zugestimmt.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Befangen:
1   Gemeinderat Haas
 




nach oben
Gemeinde Hardheim
Schloßplatz 6, 74736 Hardheim
Tel.: 0 62 83 / 58-0
E-Mail: rathaus@hardheim.de
Gemeinde Hardheim
Schloßplatz 6 · 74736 Hardheim · Tel.: 0 62 83 / 58-0 · rathaus@hardheim.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung