zu TOP 06 TOP 07
öffentlich


Bekanntgabe der nichtvorlagepflichtigen Baugesuche



Bei den nichtvorlagepflichtigen Baugesuchen handelt es sich um folgende Vorhaben:
 
 
7.1       Neubau Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage, Richard-v.-Weizsäcker-Str. 5 in Hardheim
 
(das Bauvorhaben wurde im Kenntnisgabeverfahren eingereicht und entspricht dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan "Trieb")
 
Hierzu ergeben sich keine Anfragen.








nach oben
Gemeinde Hardheim
Schloßplatz 6, 74736 Hardheim
Tel.: 0 62 83 / 58-0
E-Mail: rathaus@hardheim.de
Gemeinde Hardheim
Schloßplatz 6 · 74736 Hardheim · Tel.: 0 62 83 / 58-0 · rathaus@hardheim.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung