zu TOP 03 zu TOP 05 TOP 04
öffentlich


Beschlussfassung zur Annahme von Zuwendungen / Spenden



Die Annahme von Zuwendungen / Spenden obliegt gemäß § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) dem Gemeinderat. Über vereinnahmte und angenommene Zuwendungen ist ein jährlicher Spendenbericht zu erstellen und der Jahresrechnung beizufügen.
 
Seit der letzten Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen in der Sitzung am 24. Juli 2023 ist bisher eine weitere Spende in der Gemeindekasse eingegangen. Es handelt sich um eine Zuwendung von 500 Euro, die im Zuge der Einrichtung des Naturkindergartens durch Thomas Seufert gewährt wurde. Sofern bis zum Sitzungstag weitere Zuwendungen in der Gemeindekasse eingehen werden auch diese noch zur Beschlussfassung vorgelegt. Zu diesem Zweck wird am Sitzungstag ggf. eine aktualisierte Spendenliste vorgelegt.
 

Beschluss:

Die in der Gemeindekasse eingegangenen Zuwendungen / Spenden werden durch die Gemeinde angenommen. Sie sind für den verfügten Zweck zu verwenden.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Befangen:
0
 




nach oben
Gemeinde Hardheim
Schloßplatz 6, 74736 Hardheim
Tel.: 0 62 83 / 58-0
E-Mail: rathaus@hardheim.de
Gemeinde Hardheim
Schloßplatz 6 · 74736 Hardheim · Tel.: 0 62 83 / 58-0 · rathaus@hardheim.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung