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öffentlich


Windenergie;
Nutzung gemeindeeigener Waldflächen zur Errichtung von Windparks
- Beschluss zur Standortfestlegung



Die Gemeinde Hardheim und respektive der Gemeinderat befasst sich derzeit eingehend mit der Ausweisung potentieller Standorte für Windenergieanlagen.
 
Nachdem potentielle Anlagenprojektierer bzw. -betreiber in den Sitzungen am 26. Juni 2023 und 24. Juli 2023 ihre Unternehmen, mögliche Standorte und Betreibermodelle im Gemeinderat sowie der Öffentlichkeit vorgestellt hatten, steht nunmehr die Festlegung der für die Windenergie zur Verfügung zu stellenden Potentialgebiete an. Der Gemeinderat hat sich dabei ausschließlich mit Standorten im Gemeindewald befasst. Sämtliche Flächen befinden sich im Eigentum der Gemeinde Hardheim.
 
Soweit im Einzelnen die Ortsteile betroffen sind wurden die jeweiligen Ortsvorsteher davon in Kenntnis gesetzt. Die Ortschaftsräte haben sich parallel zum Gemeinderat mit den Standorten auf deren Gemarkungsflächen befasst. Für Hardheim wurde bereits der Kerngemeindeausschuss einberufen. In sämtlichen betreffenden Ortsteilen fanden Informationsveranstaltungen für die Einwohnerschaft statt. Die Auftaktveranstaltung machte die Versammlung für die beiden Ortsteile Erfeld und Gerichtstetten in der Kirchbergklause Erfeld am Mittwoch, 6. Oktober 2023. Weitere Informationen erfolgen in Hardheim, den Höhenorten sowie Schweinberg. Dabei wurde die örtliche Bevölkerung umfassend von den Gebietskulissen und den Beeinträchtigungen aber auch den Chancen und Nutzen für den ländlichen Raum sowie die Gemeinde Hardheim im Besonderen in Kenntnis gesetzt. Ebenfalls bestand Gelegenheit für eine Diskussion zu aufgeworfenen Fragestellungen.
 
Das Votum der Ortschaftsräte wird bei Beschlussfassung berücksichtigt. Alle Ortschaftsräte haben in ihrem Ortsteil dem jeweiligen Projekt zugestimmt.
 
Konkret wurden folgende Gebiete, ausnahmslos Gemeindewald, durch potentielle Projektentwickler und Betreiber von Anlagen untersucht:
 
-Honert (Gemarkung Hardheim)
-Schweinberg-Süd (Gemarkung Schweinberg)
-Straßenwald (Gemarkung Erfeld/Gerichtstetten)
-in Verlängerung am Staatswald Höpfingen (Dornberg/Vollmersdorf)
 
Damit wären die verbleibenden gemeindlichen Flächen nach derzeitigem Stand weitgehend ausgenutzt.
 
Generell ist in Deutschland schon seit Jahren der Atomausstieg beschlossene Sache. Aufgrund der seit mehreren Jahren teilweise dramatischen Klimaänderung (Thema: Erderwärmung) ist mittelfristig auch der Ausstieg aus fossilen Energieträgern (Kohlekraftwerke, Gasturbinen u. ä.) vorgesehen. Das EEG 2023 ist die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten. Es legt die Grundlagen dafür, dass Deutschland klimaneutral werden kann. Mit einem konsequenten, deutlich schnelleren Ausbau soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 Prozent steigen. Das novellierte EEG trat am 1. Januar 2023 in Kraft.
 
Nachdem Baden-Württemberg derzeit dem deutschlandweiten Tempo des Ausbaus regenerativer Energien deutlich hinterherhinkt, hat sich die grün-schwarze Landesregierung eine Verschlankung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren auf die Fahnen geschrieben. Baden-Württemberg soll bis zum Jahr 2040 klimaneutral werden. Ausgegeben wurde das Flächenziel von zwei Prozent der Landesfläche zur Nutzung für erneuerbare Energien.
 
Dieses Ziel kann naturgemäß in den Ballungszentren und in Gebieten mit geringen Windgeschwindigkeiten nicht erreicht werden. Dabei wird selbstredend der ländliche Raum einspringen müssen. Im Bauland und Odenwald herrschen ausreichende Windgeschwindigkeiten vor, so dass Windenergieanlagen rentabel betrieben werden können. Das diesbezügliche Interesse potentieller Anlagenbetreiber spricht für sich. Im Gemeinderat und der Verwaltung besteht Konsens darüber, dass sich die Gemeinde diesem Thema keinesfalls verschließen sollte und im Gegenteil die Chancen, die sich durch entsprechende Einnahmen aus Pachten, Gewerbesteuern und zusätzlicher EEG-Vergütung unbedingt soweit als möglich realisieren sollte. Darüber hinaus besteht für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit von Beteiligungen an den Unternehmen. Damit kann ein weiterer Teil der Wertschöpfung in der Gemeinde gehalten werden.
 
Dies ist gerade im Hinblick auf die anstehenden und sich immer weiter ausdehnenden Aufgaben der Gemeinde von existenzieller Bedeutung für die ansonsten steuerschwache Gemeinde Hardheim im strukturschwachen Neckar-Odenwald-Kreis. Kurz- bis mittelfristig steht der notwendige Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Hardheim an (Größenordnung 8 Mio. Euro), Verschiedene Ortsstraßen bedürfen einer grundlegenden Sanierung, insbesondere im Ortsteil Erfeld wäre ein Ortssanierungsprogramm sicherlich keine Fehlinvestition. Eine besondere Problematik stellen derzeit das in die Jahre gekommene Wasserleitungsnetz in Hardheim und insbesondere das marode Netz im Ortsteil Gerichtstetten dar. Die grundlegende Sanierung der gesamten Ortsdurchfahrt wird zu erheblichen Kosten führen. Es stellt sich die Frage inwieweit eine zusätzliche Anhebung des im Kreisvergleich höchsten Preises für den Frischwasserbezug noch machbar ist. Allein für brandschutztechnische Maßnahmen an den Gebäuden des Walter-Hohmann-Schulzentrums sieht die Haushaltsplanung 2023 insgesamt 450 TEUR vor. Das Ende der Fahnenstange ist hier noch nicht erkennbar. Die ständige Anhebung von Standards in vielen Bereichen und neue Aufgaben wie Digitalisierung sind nicht zum Nulltarif zu haben. Zahlreiche Ortsstraßen und Feldwege befinden sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Das kommunale Krankenhaus Hardheim ist ein dauerdefizitärer Betrieb, der derzeit mit einem durchschnittlichen Jahresverlust von 400 TEUR zu Buche steht. Die Aufzählung könnte noch fortgesetzt werden.
 
Damit für Investitionen in den genannten Bereichen auch künftig Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden können, ist die Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen unabhängig davon, dass von den Anlagen selbstredend auch Emissionen ausgehen, für die Gemeinde Hardheim essentiell.
 
Es wird daher vorgeschlagen, die genannten Standorte für die Erstellung von Windparks zuzulassen und mit Betreiberfirmen entsprechend Nutzungsvereinbarungen zu schließen. Die geforderten Mindestabstände zu Siedlungsflächen bzw. Aussiedlerhöfen werden jeweils eingehalten.
Die genauen Standorte von einzelnen Windkraftanlagen hängt auch von den geforderten Gutachten ab, deshalb wird darüber zu einem späteren Termin zu sprechen sein.
 
Die konkrete Vergabe an Anlagenprojektierer ist nicht Gegenstand der Sitzung.
 
 
Beim anschließenden Meinungsaustausch werden die Mindestabstandflächen zu den bebauten Wohnflächen thematisiert.
 
Gemeinderat Wolfmüller fragt nach, ob später auch auf angrenzenden Privatflächen weitere WEA's von Privatpersonen aufgestellt werden können.
 
Bürgermeister Grimm führt aus, dass die Gemeinde eigentlich das Soll für die geforderten Anlagen mit diesen Flächen erfüllt. Es gibt aber keine Garantie dafür.
 
Gemeinderat Kreßner regt an, dass die jeweiligen Projektierer eine Simulation mit den geplanten Windkraftanlagen fertigen sollen.
 
Bürgermeister Grimm hält das für eine gute Idee. Transparenz in dieser Sache ist ihm sehr wichtig. Er möchte die Jägerschaft und auch den Nabu mit einbinden.
 
Es wird weiter über die Möglichkeit der Stromeinspeisung diskutiert. Der Gemeinderat befürwortet die Ausweisung weiterer Windeinspeisestandorte.
 
 
 

Folgende Gebiete, ausnahmslos Gemeindewald, können potentiellen Projektierern/Anlagenbetreibern als Windkraftstandorte zur Verfügung gestellt werden:
 

1.
Beschluss für Straßenwald (Gemarkung Erfeld/Gerichtstetten):
Der Ausweisung der Gemeindewaldflächen im Distrikt Straßenwald auf Gemarkung Erfeld und in Verlängerung im Distrikt Raffsholz auf Gemarkung Gerichtstetten zur Nutzung für die Errichtung von Windenergieanalgen wird zugestimmt. Der Abstand zur Wohnbebauung soll rd. 900 m betragen. Der Abstand zu einer möglichen Erweiterung des Baugebiets Vordere Steinig III soll mindestens 750 m betragen.



2.
Beschluss für Schweinberg-Süd:

Der Ausweisung der Gemeindewaldflächen im Distrikt Heuholz auf Gemarkung Schweinberg zur Nutzung für die Errichtung von Windenergieanalgen wird zugestimmt. Der Abstand zur Wohnbebauung soll rd. 900 m betragen.



3.
Beschlussvorschlag für die Verlängerung am Staatswald Höpfingen (Gemarkung Dornberg/Vollmersdorf)


Der Ausweisung der Gemeindewaldflächen auf den Gemarkungen Dornberg/Vollmersdorf in Verlängerung zum Staatswald Höpfingen zur Nutzung für die Errichtung von Windenergieanalgen wird zugestimmt. Der Abstand zur Wohnbebauung soll rd. 900 m betragen. Dies gilt in gleicher Weise für den Höpfinger Weiler Schlempertshof.


Gemeinderat Difloe stellt den Antrag, den letzten Satz des Beschlussvorschlags zu streichen.




Somit ist der Antrag von GR Difloe abgelehnt und es wird über den vorgelegten Beschlussvorschlag abgestimmt:



4.
Beschluss für Honert (Gemarkung Hardheim:

Der Ausweisung der Gemeindewaldflächen im Distrikt Honert auf Gemarkung Hardheim für die Errichtung von Windenergieanalgen wird zugestimmt. Der Abstand zur Wohnbebauung soll rd. 900 m betragen.

1.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Befangen:
0




2.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Befangen:
0



3.
Abstimmungsergebnis ( über den Antrag von GR Difloe):
 
Ja-Stimmen:
4
Nein-Stimmen:
11
Enthaltungen:
2
Befangen:
0


3 Abstimmung wie vorgeschlagen
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
1
Enthaltungen:
0
Befangen:
0



4
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Befangen:
0


 




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Tel.: 0 62 83 / 58-0
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