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öffentlich


Grunderwerb Stichstraße Bergstraße Gerichtstetten
- Beratung und Beschlussfassung



Der mögliche Erwerb einer derzeit als Betriebshof genutzten Außenfläche wurde bereits in nicht öffentlicher Sitzung des Gemeinderats vor der Sommerpause unter dem Punkt Informationen der Verwaltung an den Gemeinderat durch Bürgermeister Grimm bekanntgegeben. Das Credo war, hier zunächst vom Erwerb bzw. der Übernahme abzusehen und die weitere Entwicklung abzuwarten, damit keine unnötigen Kosten durch die Gemeinde zu tragen sind.
 
Zwischenzeitlich hat sich eine Änderung der derzeitigen Situation ergeben, nachdem der dortige Eigentümer das ehemalige Kellereigebäude an einen auswärtigen Unternehmer veräußert hat, der dort bereits Umbauarbeiten vornimmt und sein Unternehmen dort ansiedeln möchte. Ferner hat der Eigentümer eines an dem Stichweg liegenden und mit einer Lagerhalle bebauten Grundstücks Interesse an einer weiteren Bebauung mit einem Wohngebäude geäußert. Bei dem Eigentümer handelt es sich ebenfalls um einen örtlichen Unternehmer. Des Weiteren duldet die derzeitige Situation der Wasserversorgung in der Ortsdurchfahrt Gerichtstetten sowie der Bergstraße keinen weiteren Aufschub. Nach Aussage des Wassermeisters sollte zunächst die Wasserleitung in der Bergstraße saniert werden, nachdem die Wasserleitung zwischenzeitlich an einigen Stellen kaum noch einen Durchfluss zulässt. Die Sanierung der Leitung ist Voraussetzung für eine entsprechende Notversorgung in der Ortsdurchfahrt, die im nächsten Schritt, voraussichtlich in zwei Bauabschnitten sukzessive erneuert werden soll. Somit bietet sich zum jetzigen Zeitpunkt die Gelegenheit die Situation in der Bergstraße 25 bis 29 neu zu ordnen und die derzeit sehr bescheidene Situation aufzulösen.
 
Die Verwaltung schlägt vor, den bereits durch den derzeitigen Eigentümer vermessenen Stichweg kostenfrei in das Eigentum der Gemeinde zu übernehmen. Im Zuge des Austauschs der Wasserleitung in der Bergstraße könnte des Anwesen Bergstraße 25 einen neuen Hausanschluss direkt von der Bergstraße erhalten. Das bereits veräußerte Geschäftsgebäude (alte Kelterei) erhielte ebenfalls einen Neuanschluss im Zuge des Austauschs der Wasserleitung in der Bergstraße. Die bisherige marode Hausanschlussleitung könnte in diesem Zusammenhang stillgelegt werden. Die weiteren Grundstücke im rückwärtigen Bereich wären über eine neu zu verlegende Wasserleitung anzuschließen. Voraussetzung ist, dass die jeweiligen Eigentümer den Wasserhausanschluss auf ihren Grundstücken herstellen. Ein weiterer Punkt wäre die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung. Hier sind bereits Abwasser- und Regenwasserkanäle vorhanden. Maßgeblich für einen evtl. notwendigen Austausch der Kanäle ist der im Zuge der Befahrung nach der Eigenkontrollverordnung festgestellte Zustand derselben.
 
Es wird vorgeschlagen, lediglich die Wasserleitung im Zuge der Sanierung der Wasserleitung in der Bergstraße in diesem Bereich neu zu verlegen und ggf. Maßnahmen an der Kanalisation durchzuführen. Aus Kostengründen sollte derzeit von einem Ausbau des übernommenen Weges abgesehen werden. Ein Vollausbau wäre als Erschließungsmaßnahme abzurechnen und würde für die Anlieger zu erheblichen Beitragszahlungen führen.
 
Bei dem anschließenden Meinungsaustausch äußern sind einige Gemeinderäte sehr kritisch. Es bestehen große Bedenken, dass erhebliche Folgekosten auf die Gemeinde zukommen, die aktuell nicht abzusehen sind.
 
Gemeinderätin Mohr fragt nach, ob die Anwohner informiert wurden, dass hier Kosten für die Wasseranschlüsse auf sie zukommen.
 
Gemeinderat Schretzmann begrüßt eine Übernahme. Für den neuen Gewerbebetrieb wäre es von Vorteil, wenn jedes Grundstück seinen eigenen Wasseranschluss hätte.
 
Gemeinderat Difloe stellt den Antrag den Tagesordnungspunkt auf die nächste Gemeinderatssitzung zu verschieben und dann eine genaue Kostenschätzung vorzulegen.
 
 
 
 
Dieser Vorschlag findet allgemein Zustimmung. Somit ergeht folgender
 

Beschluss:

Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Gemeinderatssitzung verschoben. Eine genaue Kostenschätzung ist dem Gemeinderat mit der Einladung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
11
Nein-Stimmen:
6
Enthaltungen:
0
Befangen:
0
 




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Tel.: 0 62 83 / 58-0
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