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öffentlich


Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Hardheim für das Haushaltsjahr 2024 sowie Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2027; Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2024 sowie Finanzplanung der Jahre 2025 bis 2027
-Beratung und Beschlussfassung



Die Haushaltsplanung sowie die Wirtschaftsplanung des Eigenbetriebs Wasserversorgung für das Jahr 2024 wurden in der Sitzung des Gemeinderats am 4. Dezember 2023 vorberaten. Dabei wurde auf die wesentlichen Punkte der Planung eingegangen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung hat sich teilweise noch Änderungsbedarf ergeben:
 
-Derzeit ist das Bauamt mit dem Erwerb eines Baugrundstücks für ein Feuerwehrgerätehaus befasst. Bei den Grundstücken im Bereich des Roten Kreuzes an der Querspange/Alte Würzburger Straße ist derzeit ein Verfahren im Gange. Sobald die Grundstücksfrage geklärt ist, kann mit der Planung begonnen werden. Im Haushaltsentwurf waren dazu für das Jahr 2024 zunächst keine Mittel eingeplant. Im Zuge der Haushaltsvorberatung wurde der Beschluss gefasst einen Ansatz von 50.000 Euro mit aufzunehmen, damit die Beauftragung eines Planungsbüros unmittelbar nach dem Grunderwerb erfolgen kann.
 
-Den vorgeschlagenen Änderungen der Verwaltung bezüglich Aufnahme von Planansätzen für die Ersatzbeschaffung eines Salzstreuers für den Winterdienst, zusätzlicher Mittel für den Grunderwerb am Krankenhaus, Anpassung des Ansatzes für die Kreisumlage sowie der Umlagen an den Abwasserzweckverband Hardheim-Höpfingen wurde zugestimmt, so dass diese noch entsprechend eingearbeitet wurden.
 
-Ebenfalls angepasst wurden die Konzessionsabgabe des Eigenbetriebs Wasserversorgung und korrespondierend dazu im Ergebnishaushalt der Gemeinde.
 
Weiterer Anpassungsbedarf hat sich nicht ergeben, so dass zur Planung im Übrigen unverändert Beschluss gefasst werden kann.
Dies gilt insbesondere auch für die Sanierung der Bergstraße im Zusammenhang mit dem Austausch der Wasserleitung sowie in der Wirtschaftsplanung Wasserversorgung und bei der Abwasserbeseitigung für die Ableitung des Quellwassers im Bereich der Anwesen Bergstraße 25 bis 29.
 
Die Haushaltssatzung, die Wirtschaftsplanung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung und die Finanzplanungen wurden entsprechend angepasst. Folgende Unterlagen haben die Gemeinderäte mit der Sitzungseinladung erhalten:
 
-Haushaltssatzung
-Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung
-Gesamtfinanzhauhalt einschließlich Finanzplanung
-Liquiditätsnachweis
-Wirtschaftsplan Wasserversorgung
 
 
 
Die einzelnen Fraktionen verlesen Ihre Stellungnahme.
 
Es beginnt für FWU, Eric Bachmann:
 
"Sehr geehrter Herr Bürgermeister Grimm,
werte Kolleginnen und Kollegen Gemeinderäte und Ortsvorsteher,
sehr geehrte Damen und Herren!
                                                                               
 
In meiner letzten Haushaltsrede Ende Februar hatten wir Freien Wähler moniert, dass der Haushalt erst Ende Februar verabschiedet wurde.
Umso erfreulicher ist es, dass die Verwaltung allen voran unser Kämmerer Bernd Schretzmann mit seinem Team, das Zahlenwerk rechtzeitig zum Jahreswechsel in trockene Tücher gebracht hat, vielen Dank dafür.
Vorneweg kann ich schon sagen, die Freien Wähler stimmen der neuen Haushaltssatzung sowie dem Eigenbetriebsplan zur Wasserversorgung 2024 zu.
 
Somit könnte unsere Stellungnahme hiermit enden, jedoch sind doch noch einige Dinge zu erwähnen.
 
Dachten wir doch alle, dass es nach der Pandemie und dem anschließenden Angriffskrieg auf die Ukraine, es wohl nicht schlimmer kommen könne. Doch wir wurde nach dem Angriff der Hamas auf Israel am 07.Oktober dieses Jahres eines Besseren belehrt.
Zu allem Überfluss verursacht ein Gerichtsbeschluss im Spätherbst die nächste Regierungskrise.
 
Trotz alledem müssen die Kommunen handlungsfähig bleiben und versuchen einen möglichst stabilen Haushalt auf die Beine zu stellen, was in Anbetracht der bestehenden Unsicherheit nicht ganz einfach zu bewerkstelligen ist.
 
Mit einem Rekord-Ansatz von knapp 21Mio € für Aufwendungen gegenüber knapp über 17Mio€ im Jahr 22, kann man schon sehen, wo die Reise hingeht.
 
Da darf man sich schon fragen, wo in Zukunft die Mittel herkommen sollen um z.B. den steigenden Personalbedarf, inzwischen über 5Mio € und ein mehr von 12% gegenüber dem aktuellen HH, herkommen soll.
Doch nicht nur die im Lande weitverbreitete Überbürokratie schlägt hier zu buche.
Die Kinderbetreuung mit einer Unterdeckung von 1,9 Mio € sowie die Gebäudeunterhaltung mit über 1,2 Mio € sind dicke Brocken im Haushalt 24.
Apropos Gebäudeunterhaltung, immer neue und teure Vorgaben vor allem in Bezug auf Brandschutz müssen beachtet und umgesetzt werden. Mit dieser Überregulierung ist es auf Dauer nicht möglich, ohne neu zu erschließende Geldquellen handlungsfähig zu bleiben.
Beinahe könnte man meinen, dass es politisch gewollt ist, das Kommunen Wind.- oder Solarparks stellen müssen, um finanziell über die Runden zu kommen.
 
Jedoch ist die Unterdeckung in diesem Jahr vor allem den Investitionen geschuldet.
Und das ist aus Sicht der Freien Wähler auch gut so.
Wir investieren in die Zukunft, sei es mit Um- und Ausbau der Schulen, Riedsanierung und im Krankenhaus, sowie Grundstückserwerb und Geldmittel für z.B. die Planung des neues Feuerwehrgerätehaus.
Hier bleibt von den Freien Wählern zu hoffen, dass sich in Bezug auf den Grundstückserwerb für das zukünftige Feuerwehrgelände, die handelnden Personen und Institutionen nicht nur ihre Profitgier nachgehen. Ein gewisser Solidargedanken sollte da meines Erachtens mitspielen, wenn freiwillige Helfer zu jeder Tag- und Nachtzeit, jedes Gebäude und jede Person auf Gemeindegebiet schützen und retten.
 
Ein weitere Investitionspunkt ist der Neubau von hochgeförderten Sozialwohnungen auf dem gemeindeeigenen Grundstück in der Uhlandstraße, welches mehrheitlich vom Gemeinderat begrüßt wird.
 
Der Blick in die Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2027 zeigt uns, dass unsere gut angelegte Rücklage besonders in den kommenden 2 Jahren dringend notwendig ist und sich 2027 wieder verbessern wird.
 
Im Bezug auf die Wasserversorgung ist in den kommenden Jahren mit einem erhöhten Aufwand zu rechnen, da doch viele Abwasserleitungen im Altort Hardheim und in den Ortsteilen, hier vor allem in Gerichtstetten, einen Austausch benötigen.
Ebenso ist speziell in Schweinberg eine Überprüfung der kompletten Wasserversorgung geplant.
Der später zu beschließenden Kalkulation unsere Wasserverbrauchsgebühren sowie der Änderungssatzung zur Wasserversorgung stimmen wir ebenfalls zu.
Hierbei ist uns wichtig zu erwähnen, dass trotz der leichten Erhöhung der Wassergebühren, der Wasserpreis auf Grund des gesunkenen Abwasserersatzes, in Summe gegenüber dem vergangenen Jahr im neuen Jahr um ca. 30Cent /m³ sinken wird.
 
Wie sie sehen, ist es doch immer wieder spannend und interessant, was in so einem Haushalt alles drinsteckt. Ich möchte alle Interessierten Bürger animieren bei den Kommunalwahlen im kommenden Jahr nicht nur wählen zu gehen, sondern sich auch der Wahl zu stellen.
Nirgends ist es einfacher sein Umfeld, seine Gemeinde voranzubringen und an der Zukunft direkt mitzugestalten. Sich hinter den sozialen Medien zu verstecken und auf alles zu schimpfen ist meines Erachtens mehr als Feige.
 
 
Vielen Dank!"
 
Es folgt für die CDU, Michael Messerer:
 
 
"Sehr geehrter Herr Bürgermeister Grimm,
sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung,
werte Gemeinderatskolleginnen, -kollegen und Ortsvorsteher,
sehr geehrte Damen und Herren,
 
 
da die gesamtwirtschaftlichen Aussichten in unserem Land recht durchwachsen sind und man als Kommune naturgemäß von Bund und Land abhängig ist, sollte man weiterhin den Gemeindehaushalt mit der gebotenen Vorsicht planen. Für das kommende Haushaltsjahr kann mit einer stabilen Einnahmesituation gerechnet werden. Erfreulich hohe Gewerbesteuereinnahmen tragen hierzu nicht unwesentlich bei. In vergangenen Jahren konnte auch immer der Gemeindewald mit positiver Bilanz glänzen. Dies ist wegen Dürre, Borkenkäfer und Windwurf und dadurch einhergehendem Holzpreisverfall derzeit kaum möglich. Lediglich die Pachteinnahmen der Windkraftanlagen verhinderten im vergangenen Jahr ein negatives Ergebnis. So ist es richtig, dass in diesem Bereich vorsichtig kalkuliert wird. Dem gegenüber stehen hohe Ausgaben für Gebäudeunterhalt, Brandschutz, Kinderbetreuung und auch gestiegene Personalkosten, in erster Linie wegen der hohen Tarifsteigerungen. Der Einkommensanstieg sei jedem der hart arbeitenden Gemeindemitarbeiter gegönnt. Trotzdem bleibt festzustellen, dass diese Mehrbelastung der Kommunen nicht oder nur unzureichend vom Land kompensiert wurde. So ergibt sich nun im Ergebnishaushalt voraussichtlich dieses Jahr ein minimales Plus (2.300, -). Bei den Ausgaben für die Gebäudeunterhaltung gilt es zuerst die Alte Realschule zu nennen, welche saniert und im Erdgeschoss für die Nutzung als Kindergarten umgebaut werden soll. Ebenso sind Aufwendungen für den Brandschutz in Walter-Hohmann-Schulzentrum und Erftalhalle zu leisten. Ein weiterer Kostenblock ist die Riedstraße, welche im Zuge der Sanierung mit Landesmitteln gefördert erneuert werden soll. Außerdem soll nun endlich die Erfelder Friedhofsmauer wiedererrichtet werden, nachdem man eine pragmatische Lösung mit dem Denkmalschutzamt erarbeiten konnte. Haushalt 2024 - Stellungnahme CDU-Fraktion Seite 2 18.12.2023 Neben dem jährlichen Defizitausgleich von inzwischen 400.000, - € soll erneut in das Krankenhaus investiert und weitere Patientenzimmer mit Nasszellen ausgestattet werden. Weitere Investitionen erfolgen unter anderem in ein neues Obdachlosenheim in der Uhlandstraße, welches zwar mit 80% Förderung erst einmal leicht zu finanzieren ist, aber daraus folgende Unterhaltungsmaßnahmen sind in den kommenden Jahren von der Gemeinde zu tragen. Die zu erhaltende Bausubstanz der Gemeinde wird somit erhöht, ohne dass sich daraus zusätzliche Einnahmen ergeben. In diesem Jahr ist auch ein Blick auf den Haushaltsplan der Wasserversorgung angebracht. Nachdem die Erweiterung der Kläranlage weit vorangeschritten ist, gerät nun die überfällige Sanierung des Leitungsnetzes in den Fokus. Besonders dringender Handlungsbedarf ist in der Ortsdurchfahrt Gerichtstetten. Im Zuge der Erneuerung der Riedstraße ist es sinnvoll, dass hier die Wasser- und Abwasserleitungen gleich mit erneuert werden. Fazit: Ein ambitionierter und ausgewogener Entwurf mit vielen notwendigen Unterhaltsmaßnahmen und Investitionen. Bleibt abzuwarten, inwieweit die geplanten Maßnahmen im kommenden Jahr auch tatsächlich umgesetzt werden können. Die CDU-Fraktion bedankt sich bei der Gemeindeverwaltung, besonders bei Kämmerer Bernd Schretzmann, für die im Rahmen der Erstellung des Haushaltsplanes 2024 geleistete Arbeit und stimmt dem vorliegenden Haushaltsplan 2024 sowie dem Wirtschaftsplan des Wasserversorgungsbetriebs für das Wirtschaftsjahr 2024 zu."
 
 
 
 
 
 
 
 
Stefan Wolfmüller verliest die Stellungnahme der SPD Bürgerliste:
 
 
"Sehr geehrter Herr Bürgermeister Grimm,
sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderats,
sehr geehrte Ortvorsteher,
sehr geehrte Vertreter der Presse und sehr geehrte Mitbürger.
 
Die Herausforderungen der letzten Jahre wirken immer noch nach und werden auch in den nächsten Jahren noch prägend sein. Inwieweit sich diese auch auf unsere Gemeinde noch auswirken wird ist noch nicht abzusehen. Wir begrüßen die aktuelle Haushaltsplanung und sind sehr erfreut wieder, auch in der aktuellen schwierigen Zeit, eine liquide Haushaltsplanung vorweisen zu können. Weder in der Bildung, Kinderbetreuung, Feuerwehr noch bei der Unterstützung des Krankenhauses mussten Abstriche gemacht werden. Die Unterstützung des Krankenhauses durch die Gemeinde als auch durch den Freundes- und Förderkreis Krankenhaus Hardheim zeigt die große Bedeutung für die Gemeinde und die Bürger. Gleichfalls gilt diese Wertschätzung auch allen Mitarbeiter und Beteiligten. Weitere Investitionen zeigen auch den Glauben und Sicherung des Standortes und der damit verbunden Arbeitsplätze. Die Kinderbetreuung steht derzeit, wie auch in anderen Bereichen, unter einer starken Belastung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, vor allem bedingt durch die große Anzahl an Krankheitsausfällen. Es wäre hier begrüßenswert weiteres Personal aufzubauen um zum einen eine Entlastung zu erreichen und zum anderen vorausschauend auch für die neuen Gruppen ausreichend Personal zu Verfügung zu haben. Die Feuerwehr darf auch hier nicht vergessen werden. Die desolate Situation mit dem Bestandsgebäude ist dringend zu lösen. Wobei hier immer noch die Grundstücksfrage für den Neubau ungeklärt bleibt. Die Finanzierung wird auch durch die rasant gestiegenen Baupreise sehr erschwert. Wir begrüßen jedoch das für die Fortsetzung der Planung Haushaltsmittel vorgesehen sind. Hiermit möchte ich mich bei der Verwaltung und allen Mitarbeiter der Gemeinde bedanken, welche auch durch umsichtige Planung und entsprechendes Handeln dies ermöglicht haben. Abschließend werden wir der vorliegenden Haushalsplanung für das Jahr 2024 in vollem Umfang zustimmen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit, auch im Namen von Julia Göth und Andrea Mohr".

a)



Haushaltssatzung der Gemeinde Hardheim für das Haushaltsjahr 2024
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am .......... die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                                               EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
20.956.000
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
-20.953.700
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
2.300
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von
0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von
2.300
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
19.919.000
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
-19.319.900
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
    
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von
599.100
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
5.194.100
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
-7.794.000
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-2.599.900
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von
-2.000.800
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
0
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
-493.000
 
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9) von
-493.000
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts
(Saldo aus 2.7 und 2.10) von
-2.493.800

§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf    0 EUR.


§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 2.952.000       EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 3.800.000 EUR.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1.
für die Grundsteuer

a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf
380 v. H.
b)
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
380 v. H.

der Steuermessbeträge;

2.
für die Gewerbesteuer auf
380 v. H.

der Steuermessbeträge.


2.         Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr . wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am. vorgelegt. Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung wurden vom . am  . genehmigt.1)
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom . bis . im . öffentlich aus.

., den .
.........
(Unterschrift)

1)             Satz entfällt, wenn die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält












b)

Der Finanzplanung der Gemeinde Hardheim für den Zeitraum der Jahre 2025 bis 2027 wird zugestimmt. Die Finanzplanung hat dem Gemeinderat bei Beschlussfassung vorgelegen.



c)


Wirtschaftsplan des Wasserversorgungsbetriebs der Gemeinde Hardheim für das Wirtschaftsjahr 2024

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am                      aufgrund des § 9 Abs. 1 EigBG in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Nr. 14 GemO und § 14 Abs. 1 EigBG in der Fassung vom 08. Januar 1992 (GBl. S. 22), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 04. Mai 2009 (GBl. S. 185), der §§ 1 bis 4 EigBVO vom 07. Dezember 1992 (GBl. S. 776) in Verbindung mit den §§ 86 bis 89 und 96 GemO in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698) zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99) den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

§ 1  Erfolgsplan und Liquiditätsplan

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt                                                                                                                                    EUR
1. im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen
1.1 Gesamtbetrag der Erträge von                                                                                                                 1.838.700
1.2 Gesamtbetrag der Aufwendungen von                                                                                               -1.752.600
1.3 Veranschlagtes Jahresergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von                                                              86.100
2. im Liquiditätsplan mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lfd. Geschäftstätigkeit                                                                             1.838.700
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Geschäftstätigkeit                                                                         -1.401.600
2.3 Veranschlagter Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus lfd. Geschäftstätigkeit
    (Saldo aus 2.1 und 2.2) von                                                                                                                                          437.100
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit                                                                                0
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit                                                                   -769.500
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit                -769.500
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6)                    -332.400
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit                                                                                654.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit                                                                              -322.500
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit
        (Saldo aus 2.8 und 2.9)                                                                                                                                              331.500
2.11 Veranschlagter Saldo des Liquiditätsplans (Saldo aus 2.7 und 2.10)                                                -900

§ 2  Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der Vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf                                      650.000.

§ 3  Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigung zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf                                                                                                        363.000.



                                                                                                                                                                                                      EUR
§ 4  Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                                                           350.000.


Hardheim,

                                                                                             Grimm, Bürgermeister



d)

Der Finanzplanung des Eigentriebs Wasserversorgung Hardheim für den Zeitraum der Jahre 2025 bis 2027 wird zugestimmt. Die Finanzplanung hat dem Gemeinderat bei Beschlussfassung vorgelegen.

a
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Befangen:
0


Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Befangen:
0

b
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Befangen:
0

c
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Befangen:
0

d
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Befangen:
0

 




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