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öffentlich


Wasserversorgung;
-Kalkulation der Wasserversorgungsgebühren (Verbrauchsgebühren) für den Zeitraum vom 1.1.2024 bis 31.12.2024
-XI. Änderungssatzung zur Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) der Gemeinde Hardheim
-Beratung und Beschlussfassung



a)
Die Wasserversorgungsgebühren werden jeweils jährlich neu kalkuliert und festgelegt. Der derzeitige Wasserverbrauchspreis beträgt 4,56 Euro/m³ zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und wurde zum 1. Januar 2023 angepasst. Für das Veranlagungsjahr 2024 wird eine erneute Anpassung der Gebühren aufgrund der derzeitigen Entwicklung unumgänglich sein. Auf die Gebührenhöhe wirken sich steigende Materialpreise, sowie höhere Personalaufwendungen durch die Beschäftigung eines weiteren Mitarbeiters auf der Grundlage der vorliegenden Personalbedarfsbemessung entsprechend belastend aus. Ebenfalls steht insbesondere die Sanierung von Wasserleitungen an, die sich entsprechend auf die Höhe der kalkulatorischen Kosten auswirken. In der Erfolgsplanung stehen insbesondere folgende Unterhaltungsmaßnahmen an:
-Elektroprüfung ortsfester Einrichtungen                                                24.000 EUR
-Einrichtung Dosierstation für Salzsäure im HB Wurmberg                     23.000 EUR
-Anbindung der Rüdentaler Quelle über Funk                                        50.000 EUR
-PH-Messung (unumgänglich)                                                               12.000 EUR
-Be- und Entlüftung des Quellwasserpumpwerks aufgrund hoher CO2-Konzentrationen
(arbeitssicherheitstechnische Aspekte)                                                 25.000 EUR
Zusätzliche Kosten gegenüber dem Vorjahr                                          134.000 EUR
 
Diese gebührenrelevanten Kosten sind in die Kalkulation eingeflossen.
Grundlage für die Gebührenkalkulation ist die vorläufige Wirtschaftsplanung des Wirtschaftsjahres 2024. Die Ertrags- und Aufwandssätze wurden in die Kalkulation übernommen. Auf der Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung führt der Wasserversorgungsbetrieb jährlich Konzessionsabgaben an den Kernhaushalt ab. In die Gebührenkalkulation eingerechnet wird jeweils die Erwirtschaftung der Soll-Konzessionsabgabe. Diese kann an den gemeindlichen Ergebnishaushalt abgeführt werden.
 
Der Gemeinderat hat sich im Rahmen der Vorberatung der Haushalts- und Wirtschaftsplanung 2024 für die Erwirtschaftung der Konzessionsabgabe und der damit einher gehenden Anpassung der Wasserversorgungsgebühren ausgesprochen. Dies vor dem Hintergrund, dass insbesondere Zuwendungen nach den Förderrichtlinien für die Wasserwirtschaft insbesondere für Kanalsanierungsmaßnahmen nur dann generiert werden können, wenn die Gebührenhöhe auch bei der sog. Härtefallregelung den höchstmöglichen Fördersatz von 80 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten ergibt. Die Gemeinde wird in diesem Fall als förderwürdig eingestuft, da die Belastung der Einwohnerschaft bereits an der Obergrenze angelangt ist.
 
Die Kalkulation der Verbrauchsgebühren ist dem Protokoll angefügt.
 
 
b)
Die Änderung der Verbrauchsgebühren ab dem 1.1.2024 führen zu einer entsprechenden Satzungsänderung. Zu diesem Zweck ist eine XI. Änderung der Wasserversorgungssatzung zu erlassen. Diese ist im Beschlussvorschlag abgedruckt.
 




 

a)

Der vorgelegten Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühren für den Zeitraum vom 1.1.2024 bis 31.12.2024 wird wie folgt zugestimmt:

1. Der unter Berücksichtigung der Ansätze der Wirtschaftsplanung 2024 erstellten Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühren vom 8. Dezember 2023 wird zugestimmt. Die Kalkulation hat dem Gemeinderat bei Beschlussfassung über den Gebührensatz vorgelegen.
2. Die Gemeinde Hardheim erhebt weiterhin Gebühren für die öffentliche Wasserversorgung.
3. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungs- und Auflösungssätzen wird zugestimmt.
4. Den Prognosen und Schätzungen wird ausdrücklich zugestimmt.
5. Dem vorgesehenen Kalkulationszeitraum vom 1.1.2024 bis 31.12.2024 wird zugestimmt.
6. Dem errechneten Gewinnzuschlag sowie der Erwirtschaftung der höchstmöglichen Konzessionsabgabe gemäß Kalkulation wird zugestimmt.
7. Auf der Grundlage der Gebührenkalkulation und der Beschlussfassungen zu den Ziffern 1. bis 6. erhöht sich der Wasserverbrauchsgebührensatz je Kubikmeter (m³) für das Jahr 2024 von bisher 4,56 Euro/m³ auf 5,18 Euro/m³ (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer - derzeit 7 Prozent).





b)

Gemeinde Hardheim
Neckar-Odenwald-Kreis

XI. Änderungssatzung zur Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung)

Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Hardheim am . (18. Dezember 2023) folgende elfte Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung vom 3. Dezember 2007 beschlossen:

§ 1

§ 43 - Verbrauchsgebühren - erhält folgende Fassung:

(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 44) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 5,18 Euro.
(2) Wird die verbrauchte Wassermenge durch einen Münzzähler festgestellt, beträgt die Gebühr pro Kubikmeter 6,21 Euro (einschließlich Grundgebühr gemäß § 42 sowie Umsatzsteuer gemäß § 53).

§ 2 Inkrafttreten

Vorstehende Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Hardheim geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
 
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Befangen:
0



Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Befangen:
0

 




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Gemeinde Hardheim
Schloßplatz 6, 74736 Hardheim
Tel.: 0 62 83 / 58-0
E-Mail: rathaus@hardheim.de
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