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öffentlich


Anbringung Werbeanlage, Wertheimer Str. 1 in Hardheim



Der Bauherr plant auf dem Grundstück Flst.Nr. 236 die Anbringung einer unbeleuchteten Werbeanlage an der Stätte der Leistung. Das Werbeschild mit dem Ausmaß 3,58 x 0,35 m ist direkt über dem Eingangsbereich des gewerblichen genutzten Objekts geplant.
 
Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und beurteilt sich nach § 34 BauGB. Nachdem die Werbeanlage an der Stätte der Leistung errichtet wird und keine städtebaulichen und straßenverkehrsrechtliche Bedenken bestehen, wird vorgeschlagen, dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss:       Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Befangen:
0
 




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Gemeinde Hardheim
Schloßplatz 6, 74736 Hardheim
Tel.: 0 62 83 / 58-0
E-Mail: rathaus@hardheim.de
Gemeinde Hardheim
Schloßplatz 6 · 74736 Hardheim · Tel.: 0 62 83 / 58-0 · rathaus@hardheim.de
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