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öffentlich


Bauvoranfrage für den Neubau eines Bürogebäudes, Lagerhalle und Wohneinheiten, Querspange 17 in Hardheim



Die Bauherren planen auf dem Grundstück Flst.Nr. 13328/1 den Neubau eines Bürogebäudes, den Neubau einer Lagerhalle für die kurzzeitige Zwischenlagerung von Einbauteilen sowie den Neubau von Wohneinheiten in mehrgeschossiger Bauweise.
 
Mit der eingereichten Bauvoranfrage soll die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens geklärt werden.
 
Die beiden direkt aneinandergebauten zweigeschossigen Wohngebäude haben jeweils ein Ausmaß von 12,00 x 7,50 m. Direkt im Anschluss soll das Bürogebäude mit dem Ausmaß von 12,00 x 23,00 angebaut werden, so dass sich ein Gesamtgebäudekomplex von 12,00 x 38,00 m ergibt. In östlicher Richtung zum RÜB Trieb ist eine Lagerhalle mit dem Ausmaß 13,00 x 11,00 m vorgesehen. Auf dem Grundstück sind insgesamt 10 Stellplätze geplant. Die Zu- und Abfahrt zu dem Baugrundstück erfolgt von der Querspange aus. Zu der westlichen Grundstücksgrenze verbleibt mit dem Baukörper ein Abstand von 7,00 m, zum Fahrbahnrand der L 508 ein Abstand von 13,00 m.
 
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Trieb/Hostienäcker - Änderung und Erweiterung", dessen Aufstellung der Gemeinderat in der Sitzung am 24.04.2023 beschlossen hat. Gleichzeitig wurde eine Veränderungssperre beschlossen.
 
Das Grundstück liegt derzeit faktisch im Außenbereich, weshalb im Bereich der Landesstraße eine sog. Anbauverbotszone von derzeit 20 m zu beachten ist, die mit dem Büro- und Wohngebäude unterschritten wäre. Nach Gültigkeit des Bebauungsplans verringert sich die Anbauverbotszone auf 10 m; in diesem Fall wäre die Anbauverbotszone eingehalten. Diesbezüglich wird von Seiten der Baurechtsbehörde eine Stellungnahme des Landratsamtes NOK, Fachdienst Straßen, angefordert.
 
Aufgrund der geplanten Teilnutzung mit Wohn- und Betriebsgebäude musste im Vorfeld aufgrund der Nähe zu den Sportanlagen ein Schallschutzgutachten erstellt werden. Demnach bestehen aus lärmtechnischer Sicht keine Bedenken gegen die Errichtung des geplanten Büro- und Wohngebäudes in der Nachbarschaft der untersuchten Sportanlagen.
 
Eine städtebaulich verträgliche Bebauung dieses Grundstücks am Ortseingang ist zu begrüßen und würde das dortige Erscheinungsbild positiv beeinflussen. Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, dem Bauvorhaben einschließlich der Befreiung von der derzeit noch gültigen Anbauverbotszone das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss:       Dem Bauvorhaben wird einschließlich dem Abstand zur L 508 zugestimmt. Von der Veränderungssperre wird gemäß § 3 Abs. 3 der Satzung über die Veränderungssperre für den Bebauungsplan "Trieb/Hostienäcker  Änderung und Erweiterung" eine Ausnahme für die geplante Baumaßnahme auf dem Grundstück Flst.Nr. 13328/1 zugelassen.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
1
Befangen:
0
 




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Gemeinde Hardheim
Schloßplatz 6, 74736 Hardheim
Tel.: 0 62 83 / 58-0
E-Mail: rathaus@hardheim.de
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