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öffentlich


Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen / Spenden



Die Annahme von Zuwendungen / Spenden obliegt gemäß § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) dem Gemeinderat. Über vereinnahmte und angenommene Zuwendungen ist ein jährlicher Spendenbericht zu erstellen und der Jahresrechnung beizufügen.
 
Seit der letzten Beschlussfassung über die Annahmen von Zuwendungen in der Sitzung am 13. November 2023 sind weitere Spenden in der Gemeindekasse eingegangen. Dies betrifft neben zwei Spenden für die Weihnachtsaktion der Gemeinde "Spenden statt Karten" in Höhe von 30 Euro von Berthold und Silke Steigerwald sowie 50 Euro von Roland Pietschmann, eine Zuwendung zur Verwendung für den Gemeindekindergarten von Hans Sieber in Höhe von 200 Euro. Die Zuwendung ist nach Beschlussfassung über deren Annahme dem Kindergartenbudget gutzuschreiben und kann für den Erwerb von Spielmaterialien o. ä. verwendet werden. Eine weitere Spendenannahme betrifft die Gemeindebücherei.
 

Beschluss:

Die in der Gemeindekasse eingegangenen und in der Spendenliste aufgeführten Zuwendungen / Spenden werden durch die Gemeinde angenommen. Sie sind für den verfügten Zweck zu verwenden.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Befangen:
0
 




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Gemeinde Hardheim
Schloßplatz 6, 74736 Hardheim
Tel.: 0 62 83 / 58-0
E-Mail: rathaus@hardheim.de
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