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öffentlich


Forstbetriebsplanung 2024
- Beratung und Beschlussfassung



Die Forstbetriebsplanung zur Bewirtschaftung des Gemeindewalds im Jahr 2024 wurde der Gemeindeverwaltung durch die Forstbetriebsleitung am Montag, 30. Oktober 2023 vorgelegt.
 
Die Herleitung der Planansätze ist wie in den Vorjahren eher konservativ erfolgt. Insofern ist davon auszugehen, dass die Arbeiten im Gemeindewald unter Beachtung der derzeitigen Schadsituation auch bei Kostensteigerungen im kommenden Jahr umgesetzt werden können. Für die Personalkosten erfolgte, ausgegangen von der Einstellung eines weiteren Beschäftigten ab Jahresmitte, eine entsprechende Hochrechnung. Ebenfalls soll im Lauf des kommenden Jahres die Qualifizierung eines Forstwirts als Vorarbeiter erfolgen.
 
Die veranschlagten Erträge aus Holzerlösen sind mit der FVOB abgestimmt. Der Mehrbelastungsausgleich des Landes, der für die Erholungsfunktion des Waldes gewährt wird, ist entsprechend veranschlagt. Demgegenüber steht der Forstverwaltungskostenbeitrag auf Grundlage der derzeit gültigen Entgeltordnung. Im Falle einer Anpassung ergäben sich Mehraufwendungen gegenüber dem Planansatz. Die Erstattungen für den Holzverkauf werden bereits im Zusammenhang mit den einzelnen Abrechnungen in Abzug gebracht.
 
Dennoch gilt weiterhin: Unsicherheiten durch Wettereinflüsse und Kalamitäten können das Betriebsergebnis erheblich negativ beeinflussen.
 
In der Wirtschaftsplanung enthalten sind ferner Einnahmen aus Pachterlösen für den Betrieb von Windenergieanlagen in Höhe von 200 TEUR. Das Betriebsergebnis ist mit 156.000 Euro veranschlagt. Extrahiert man die Pachterlöse, verbleibt ein Minus von 44 TEUR aus dem wirtschaftlichen Betrieb. Die Erwartung eines verhältnismäßig ungünstigen Ergebnisses ist insbesondere zwei Faktoren geschuldet:
-Derzeit eher gedämpftes Preisgefüge.
-Fortgesetzt hohe Kulturkosten (61.000 Euro) in der Folge zurückliegender Sturm- und insbesondere Dürre und Kalamitätsschäden. Der Ansatz des Vorjahres für Kulturen hatte bereits ebenfalls rd. 56 TEUR betragen.
 
Bereits im Verlauf der diesjährigen Waldbegehung am 7. Juli 2023 wurde über die Notwendigkeit eines Forstschleppers durch die Forstverwaltung informiert. Dabei wurde ein Schlepper, der bereits seit mehreren Jahren in der Nachbarkommune im Einsatz ist, vorgestellt. Es handelt sich um einen landwirtschaftlichen Schlepper, der entsprechend aufzurüsten ist. Folgende Zusatzausstattungen wären aus Sicht der Forstbetriebsleitung sinnvoll:
 
-Forstseilwinde mit Funkfernsteuerung
-Frontlader mit Anbauzange
-Transport-Heckmulde
Der Schlepper soll insbesondere für die Holzernte zum Entfernen im Geäst hängen gebliebener gefällter Bäume zum Einsatz kommen (Arbeitssicherheit - UVV -). Ebenfalls können damit entlang öffentlicher Straßen Baumfällungen zur Verkehrssicherung eigenständig durchgeführt werden. Mithilfe des Schleppers können Käferbäume an Sammelpunkte verbracht werden. Ferner können diverse Transportarbeiten (Zaunmaterial, Setzlinge, Pfähle u. a.) durchgeführt werden. Betriebsfremd kann ein entsprechendes Arbeitsgerät auch im Bauhof für Arbeiten mit Seilwinde zum Einsatz kommen. Der Schlepper kann daneben für Mulcharbeiten herangezogen werden. Die Nettokosten beliefen sich auf der Grundlage einer Kostenzusammenstellung auf 114 TEUR. Es wird vorgeschlagen, nach Möglichkeit zunächst auf ein Gebrauchtfahrzeug zurückzugreifen.
 
Der Gemeinderat steht der Anschaffung nach den Erläuterungen des Waldbegangs grundsätzlich positiv gegenüber, weshalb die Beschaffung eines sog. UVV-Schleppers für die Wirtschaftsplanung 2023 vorgemerkt wurde. Darüber hinaus steht zur Sicherheit der Forstwirte die Ersatzbeschaffung des Helmfunks an. Die Kosten zu diesem Zweck belaufen sich voraussichtlich auf 4.000 Euro.
Die beiden bereits in den Haushalten 2022 und 2023 eingeplanten, bisher noch nicht hergestellten, Lückenschlüsse im Bereich von Forstwegen sind nunmehr erneut in der Investitionsplanung des Forstbetriebs berücksichtigt. Die Kosten für die beiden Wegstrecken in den Distrikten Hüttenberg und Obere Breiteloh sind mit 15 TEUR veranschlagt, so dass sich der Investitionsbedarf des gemeindlichen Forstbetriebs auf 134.000 Euro beläuft.
 
Die Forstbetriebsplanung wurde in die Haushaltsplanung der Gemeinde wie vorgelegt eingearbeitet.
 
Die vorliegende Forstbetriebsplanung wurde den Gemeinderäten mit der Einladung bekannt gegeben.
 
Herr Maxeiner sowie Martin Sauer, Florian Pogorzelski und weitere beschäftigte Waldarbeiter sind anwesend. Herr Maxeiner berichtet über die klimatischen Bedingungen 2023 und die Problematik des Borkenkäferbefalls.
Ausführlich erläutert er die Notwendigkeit des UVV-Schleppers.
 
Nach kurzem Meinungsaustausch ergeht folgender

Beschluss:


Der durch die Forstbetreibsleitung vorgelegten Forstbetriebsplanung für das Forstwirtschaftsjahr 2024 wird eisnschließlich der Investitionsmaßnahmen in Höhe von inssgeswamt 134.000 Euro zugestimmt.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Befangen:
0
 




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Tel.: 0 62 83 / 58-0
E-Mail: rathaus@hardheim.de
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