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Beschlussfassung über die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Hardheim zum 1.1.2018



Das Rechnungswesen der Gemeinde Hardheim wurde wie parallel auch der Abwasserzweckverband Hardheim-Höpfingen zum 1.1.2018 auf das neue Haushaltsrecht umgestellt. Der Umstellungsbeschluss der Gemeinde datiert vom 20. Juli 2015. Zu diesem Zweck waren zunächst umfangreiche Vorarbeiten zu leisten. Die Vermögensaufnahme in das neue Buchungssystem gestaltete sich aufgrund der Vielzahl der aufzunehmenden Grundstücke und Anlagen sehr zeitintensiv. Die Vermögensbewertung hatte sich, aufgrund weiterer anstehender dringlicher Maßnahmen (beispielsweise die Erweiterung der Kläranlage), die an anderer Stelle Personal gebunden hatte, erheblich verzögert. Das Anlagevermögen ist nunmehr aufgenommen und wird zwischenzeitlich seit Jahresbeginn 2023 im Rechnungssystem geführt. In das Vermögen aufzunehmen waren rd. 7.000 einzelne Anlagensätze. Fremdleistungen etwa durch externe Kommunalberatungsbüros wurden für die Arbeiten nicht in Anspruch genommen.
 
Im Zusammenhang mit der Einbuchung des Sachanlagevermögens wurden die bereits vorhandenen Anlagenachweise der kostenrechenden Einrichtungen in das doppische System übernommen. Dabei handelt es sich um die Einrichtungen Abwasserbeseitigung, Friedhöfe, Bauhof, Kindergärten, Hort sowie die Erftalhalle. Das verbleibende Verwaltungsvermögen musste neu bewertet und erstmals in das Anlagevermögen der Gemeinde aufgenommen werden. Dabei wurde wie folgt vorgegangen:
 
-Grundstücke:
Diese wurde, soweit Kaufverträge vorhanden waren, bis 1974 zurück mit den tatsächlichen Kaufpreisen bewertet. Darüber hinaus wurden bereits vor 1974 im Bestand befindliche Grundstücke unter Zuhilfenahme der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses bewertet.
 
-unbewegliche Sachwerte (Gebäude, Bauwerke und Infrastruktur):
Soweit Gebäude bereits vor dem 1.1.2012 im Bestand waren, wurde die Bewertung anhand der rückindizierten Gebäudeversicherungswerte vorgenommen. Seit 1.1.2012 wurden nach den Vorgaben der Bilanzierungsregeln die tatsächlichen Herstellungskosten ermittelt. Eine Sonderregelung erfuhr das Schulzentrum Hardheim. In diesem Fall hätten beide Systeme, rückindizierte Gebäudeversicherungswerte und tatsächliche Herstellungskosten vermischt werden müssen. Davon wurde jedoch in Absprache mit der Gemeindeprüfungsanstalt abgesehen und lediglich die Gebäudeversicherungswerte angesetzt.
Straßen, Wege und Plätze wurden in vorgegebene Kategorien eingestuft und mit Durchschnittswerten gem. Bilanzierungsleitfaden bewertet.
-bewegliche Sachwerte:
Bewegliche Sachwerte wie Einrichtungsgegenstände, Fahrzeuge, Maschinen u. a., die vor dem 1.1.2012 erworben wurden, haben keinen Eintrag in das Anlagevermögen gefunden. Eine Ausnahme davon bilden die bereits bisher im Anlagevermögen enthaltenen beweglichen Sachen der kostenrechnenden Einrichtungen einschließlich der Fahrzeuge. Im Übrigen wurde das bewegliche Vermögen mit den tatsächlichen Anschaffungskosten aufgenommen. Dies führt dazu, dass Fahrzeuge älteren Datums, insbesondere Feuerwehrfahrzeuge nicht im Anlagevermögen geführt werden.
 
-Sonderposten für erhaltene Zuwendungen, und Beiträge (Ertragszuschüsse)
Für die Aufnahme erhaltener Ertragszuschüsse wurde die Bruttomethode angewendet, d. h. erhaltene Fördermittel werden auf der Passivseite bei den Sonderposten nachgewiesen und entsprechend der Abschreibungsdauer des jeweiligen Anlageguts ertragsbringend aufgelöst. Für die Aufnahme von Ertragszuschüssen wurden die entsprechend den durchschnittlichen Fördersätzen nach den jeweiligen Fachförderungen ermittelten Pauschalsätze festgesetzt. Es handelt sich um Erfahrungswerte im Sinne des § 62 Abs. 6 GemHVO.
 
Ferner waren folgende Punkte zu beachten bzw. in die Eröffnungsbilanz aufzunehmen:
-Pflichtrückstellungen (für Altersteilzeit, ausgleichpflichtiger Gebührenüberschuss Abwasserbeseitigung sowie drohender Ausfall aus der Drittelhaftung bei öffentliche Wohnungsbaudarlehen)
-Vorräte (Heizöl, Diesel)
-Ausleihungen (Genossenschaftsanteile Volksbank und Baugenossenschaft Familienheim)
-Beteiligungen (Verbände und Unternehmen)
-Stammkapitaleinlage Sondervermögen (Wasserversorgung)
-aktive Rechnungsabgrenzungen (Beamtenvergütungen Januar 2018)
-Rechnungsabgrenzungsposten für Bestattungsgebühren
 
Die Eröffnungsbilanz weist öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Forderungen aus. Diese betreffen ausstehende Gewerbe- und Grundsteuern, Abwassergebühren, Mieten, Kindergartenentgelte u. ä. Die Forderungen wurden bereits im lfd. Haushaltsjahr 2018 zum weit überwiegenden beglichen. Bei den Verbindlichkeiten stehen neben der Rückzahlungsverpflichtung aus Investitionskrediten von rd. 7,7 Mio. Euro rd. 160 TEUR an weiteren Verbindlichkeiten zu Buche.
 
An den Abwasserzweckverband Hardheim-Höpfingen geleistete Baukosten- und Tilgungsumlagen werden beim Verband im Eigenkapital (Kapitalzuschuss) nachgewiesen, während bei den beiden Mitgliedsgemeinden Beteiligungen im Sachanlagevermögen zu registrieren sind. Letztlich verbleibt ein Basiskapital von rd. 40 Mio. Euro, während das Stiftungskapital der unselbständigen Fest-Stiftung bei den zweckgebundenen Rücklagen zu Buche steht.
 
Die Bilanz und der dazugehörige detaillierte Erläuterungsbericht wurden dem Gemeinderat mit der Einladung zur Kenntnis gebracht.
 
Nach Feststellung der Eröffnungsbilanz ist deren Prüffähigkeit gegenüber der Rechtsaufsicht respektive der Gemeindeprüfungsanstalt anzuzeigen. Evtl. notwendig werdende Korrekturen sind im ersten noch nicht abgeschlossenen Rechnungsjahr vorzunehmen.
 
 
Rechnungsamtsleiter Schretzmann gibt dem Gemeinderat ausführliche Erläuterungen. Die Eröffnungsbilanz ist dem Protokoll in Papierform beigefügt.
 
 
 
 

Feststellungsbeschluss
Auf Grund von §§ 95 und 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 13. November 2023 die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Hardheim mit folgenden Werten fest:

3.
Bilanzpositionen
Betrag
3.1
Immaterielles Vermögen
157.279,38 €
3.2
Sachvermögen
61.542.887,55 €
3.3
Finanzvermögen
6.454.720,04 €
3.4
Abgrenzungsposten
29.169,87 €
3.6
Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5)
68.184.056,84 €
3.7
Basiskapital
40.644.288,21 €
3.8
Rücklagen
123.021,57 €
3.10
Sonderposten
18.555.645,05 €
3.11
Rückstellungen
283.687,57 €
3.12
Verbindlichkeiten
7.904.537,43 €
3.13
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
672.877,01 €
3.14
Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13)
68.184.056,84 €

Darüber hinaus werden die im Erläuterungstext beschriebenen Bilanzierungsvorschriften ausdrücklich anerkannt.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Befangen:
0
 




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Gemeinde Hardheim
Schloßplatz 6, 74736 Hardheim
Tel.: 0 62 83 / 58-0
E-Mail: rathaus@hardheim.de
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