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öffentlich


Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen / Spenden



Die Annahme von Zuwendungen / Spenden obliegt gemäß § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) dem Gemeinderat. Über vereinnahmte und angenommene Zuwendungen ist ein jährlicher Spendenbericht zu erstellen und der Jahresrechnung beizufügen.
 
Seit der letzten Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen in der Juli-Sitzung ist eine weitere Spende in der Gemeindekasse eingegangen. Es handelt sich um eine Sachspende des Fa. Amend Stahl- und Metallbau GmbH & Co. KG, Külsheim-Steinfurt. Die Zuwendung wurde der Feuerwehr Hardheim in Form eines Stahluntergestells zur Ausstattung eines LKWs im Wert von 406,35 Euro überlassen, welches zu Übungszwecken genutzt wird.
 
 
 

Beschluss:

Die in der Gemeindekasse eingegangenen Zuwendungen / Spenden lt. Spendenliste werden durch die Gemeinde angenommen. Sie sind für den verfügten Zweck zu verwenden.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Befangen:
0
 




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Gemeinde Hardheim
Schloßplatz 6, 74736 Hardheim
Tel.: 0 62 83 / 58-0
E-Mail: rathaus@hardheim.de
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