zu TOP 02 zu TOP 04 TOP 03
öffentlich


Verwaltungsgebühren
a) Neukalkulation der Gebührensätze
b) Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung
-Beratung und Beschlussfassung



a)
 
Die Verwaltungsgebühren wurden letztmals im Jahr 2008 neu berechnet und festgelegt. Nunmehr steht wieder die Neuberechnung der Gebührensätze an. In einer Entscheidung vom 31. Januar 1995 hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) gefordert, dass auch der Festlegung der Verwaltungsgebühren eine Kalkulation vorauszugehen hat. Damit soll der Nachweis erbracht werden, dass sich keine Kostenüberdeckung ergibt.
 
Für die Kalkulation wurden bei den Personalkosten im Falle der Beamtenvergütungen zunächst von den tatsächlichen Personalaufwendungen für das lfd. Jahr 2023 ausgegangen, während bei den Angestellten die Werte aus der Haushaltsplanung 2023 angesetzt wurden. Diese wurden zwischenzeitlich jeweils auf die Werte in der Haushaltsplanung 2024 aktualisiert. Die Kosten des Arbeitsplatzes wurden anhand des Modells der Kommunalen Gemeinschaftsstelle (KGSt) ermittelt. Die Hinweise des Gemeindetags wurden bei der Berechnung berücksichtigt. Die Kosten eines Arbeitsplatzes setzen sich zusammen aus den Personalkosten, Sachkosten sowie den Gemeinkosten. Die Kosten einer Arbeitsstunde ergeben sich durch Division der Arbeitsplatzkosten mit der durchschnittlichen jährlichen Arbeitszeit eines Mitarbeiters (Normalarbeitskraft). Bei der Kalkulation berücksichtigt sind jeweils die mit der Tätigkeit betrauten Bediensteten. Nach Möglichkeit wurden feste Gebührensätze errechnet. Diese ergeben sich aus dem durchschnittlichen Zeitaufwand pro Amtshandlung multipliziert mit dem durchschnittlichen Kostenaufwand je Stunde ggf. nach Fallzahlen (gesamter Kostenaufwand dividiert durch die Fallzahlen). In einzelnen Bereichen wurden, dort wo dies sinnvoll erscheint, Wert-, Mindest- oder Rahmengebühren festgesetzt.
 
b)
 
Das Satzungsmuster wurde durch den Gemeindetag zuletzt im Jahr 2018 an die rechtlichen Gegebenheiten angepasst. Dabei wurde der Satzungstext selbst lediglich aufgrund des zwischenzeitlich eingeführten Umweltverwaltungsgesetzes um zwei Sätze ergänzt. Neu einzuführen waren zusätzliche Gebührensätze. Insoweit war auch das Gebührenverzeichnis an das geltende Recht anzupassen. Durch den Gemeindetag wurde insofern empfohlen, das Gebührenverzeichnis an das geltende Recht anzupassen und ggf. zu ändern. Da auch die in der Satzung selbst aufgeführten Rahmen- und Mindestgebührensätze durch die Neukalkulation anzupassen waren, wird vorgeschlagen, die Satzung einschließlich des Gebührenverzeichnisses insgesamt neu zu fassen.
 
In das Gebührenverzeichnis neu eingefügt wurden die bisher nicht aufgeführten Gebührensätze für das Ausstellen von (Kurzzeit)Gestattungen sowie die Genehmigung von Plakatierungen.
 
 
Der Verwaltungsausschuss hat sich in der Sitzung am 6. November 2023 mit der Gebührenkalkulation befasst und vorgeschlagen der Gebührenkalkulation sowie der Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührenverzeichnis in der vorliegenden Form zuzustimmen. Der Empfehlungsbeschluss wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben. Aufgrund der Aktualisierung der Personalkosten nach Vorliegen der Hochrechnung für die Haushaltplanung 2024 haben sich teilweise noch geringfügige Anpassungen der Entgeltsätze ergeben. Insbesondere wird vorgeschlagen die Verwaltungsgebühr für die Eheschließungen im Foyer des Rathauses auf 170 Euro festzulegen. Bisher war ein Gebührensatz von 150 Euro vorgeschlagen.
 

a)

Der vorgelegten Kalkulation der Verwaltungsgebühren der Gemeinde Hardheim wird wie folgt zugestimmt:
  1. Der unter Berücksichtigung der Haushaltsplanung 2024 erstellten Kalkulation der Verwaltungsgebühren vom 24. November 2023 wird zugestimmt. Die Kalkulation hat dem Gemeinderat bei Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen.
  2. Die Gemeinde Hardheim berechnet für Verwaltungsleistungen weiterhin Gebühren.
  3. Den Kostenannahmen wird zugestimmt.

b)

Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung mit Gebührenverzeichnis, wie in der Anlage beigefügt, wird zugestimmt.
 

a.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Befangen:
0



b.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Befangen:
0

 




nach oben
Gemeinde Hardheim
Schloßplatz 6, 74736 Hardheim
Tel.: 0 62 83 / 58-0
E-Mail: rathaus@hardheim.de
Gemeinde Hardheim
Schloßplatz 6 · 74736 Hardheim · Tel.: 0 62 83 / 58-0 · rathaus@hardheim.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung