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öffentlich


Bauleitplanung benachbarter Gemeinden und Verbände
a) 2. Teiländerung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans Osterkurken für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage - Vorentwurf, Gemarkung Schlierstadt
b) 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes Osterburken



Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bzw. Abstimmung mit den Nachbargemeinden wurde die Gemeinde Hardheim im Zuge von Bauleitplanverfahren nach § 4 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt. Es handelt sich um folgende Bauleitplanverfahren:
 
 
a)   2. Teiländerung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes Osterburken - Vorentwurf, Gemarkung Schlierstadt
 
Der GVV Osterburken plant die 2. Teiländerung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes um eine Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der Gemarkung Schlierstadt zu ermöglichen. Es handelt sich um eine ca. 6,0 ha große Fläche.
 
Die Unterlagen sind auf der Homepage der Stadt Osterburken unter folgendem Link abrufbar: https://www.osterburken.de/rathaus-service/offenlagen
 
 
b)  3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes Osterburken
 
Das Plangebiet umfasst das gesamte Verbandsgebiet mit einer Fläche von rund 144 km² und ca. 11.600 Einwohnern. Das Verbandsgebiet besteht aus der Stadt Osterburken mit den vier Stadtteilen, der Stadt Ravenstein mit den sechs Stadtteilen sowie der Gemeinde Rosenberg mit den vier Ortsteilen.
 
Die 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans 1996 des Gemeindeverwaltungsverbands "Osterburken" wurde 24.03.2000 wirksam. Zwischenzeitlich wurden zahlreiche Änderungen des Flächennutzungsplans durchgeführt sowie die 2. Fortschreibung - Teilfortschreibung Windkraft mit weiteren punktuellen Änderungsverfahren abgeschlossen. Der Flächennutzungsplan ist grundsätzlich auf eine Planungsdauer von 10-15 Jahren ausgelegt. Da die städtebauliche Entwicklung des Verwaltungsraums kontinuierlich weiterverfolgt werden soll und die neuen gesetzlichen Anforderungen an die Flächennutzungsplanung zum Thema Klimaschutz und regenerative Energien im Planwerk zu integrieren sind, ist eine flächendeckende Fortschreibung des Flächennutzungsplans auf aktualisierter Grundlage erforderlich. Eine erhöhte Erforderlichkeit der Planung ist zudem wegen der aktuell stark gestiegenen Zuwanderung durch Migranten gegeben. Die Gesamtfortschreibung soll den Planungszeitraum bis zum Jahr 2035 abdecken. Inhaltlich sind insbesondere die übergeordneten Vorgaben der Landes- und Regionalplanung (Landesentwicklungsplan 2002 und Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar) sowie die neuesten Kennzahlen des statistischen Landesamts (2021: Bevölkerungsvorausrechnung bis zum Jahr 2040) mit teilweise steigenden Wachstumsprognosen zu berücksichtigen. Die Fortschreibung soll den Planungszeitraum bis zum Jahr 2035 abdecken.
 
Die Unterlagen sind auf der Homepage der Stadt Osterburken unter folgendem Link abrufbar: https://www.osterburken.de/rathaus-service/offenlagen
 

Beschluss:
 
a)      Gegen die geplante 2. Teiländerung der Fortschreibung des FNP Osterburken für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf Gemarkung Schlierstadt bestehen keine Bedenken oder Anregungen, da öffentliche Belange der Gemeinde Hardheim nicht berührt werden.

Beschluss:

 
b)     Gegen die geplante 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes Osterburken bestehen keine Bedenken oder Anregungen, da öffentliche Belange der Gemeinde Hardheim nicht berührt werden.
 

a)
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Befangen:
0


b)
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Befangen:
0

 




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Gemeinde Hardheim
Schloßplatz 6, 74736 Hardheim
Tel.: 0 62 83 / 58-0
E-Mail: rathaus@hardheim.de
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