Bauleitplanung benachbarter Gemeinden und Verbände a) Aufstellung Bebauungsplan "Sondergebiet Kleingartenanlage", Gewann Hennloch in Külsheim-Stadt
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bzw. Abstimmung mit den Nachbargemeinden wurde die Gemeinde Hardheim im Zuge von Bauleitplanverfahren nach § 4 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt. Es handelt sich um folgende Bauleitplanverfahren:
a) Aufstellung des Bebauungsplanes für das "Sondergebiet Kleingartenanlage", Gewann Hennloch in Külsheim-Stadt und Erlass der örtlichen Bauvorschriften zum Gebiet Kleingartenanlage in Külsheim-Stadt
Ziel und Zweck der Planung ist es, planungsrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Kleingartenlage zu schaffen, um eine städtebauliche Ordnung zu erzielen. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, da sich dieser Beriech im Sondergebiet Sport und Erholung befindet.
Die Unterlagen sind auf der Homepage der Stadt Külsheim unter folgendem Link abrufbar: www.kuelsheim.de/Bekanntmachungen
Beschluss:
Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes für das "Sondergebiet Kleingartenanlage", Gewann Hennloch in Külsheim-Stadt und Erlass der örtlichen Bauvorschriften zum Gebiet Kleingartenanlage in Külsheim-Stadt bestehen keine Bedenken oder Anregungen, da öffentliche Belange der Gemeinde Hardheim nicht berührt werden.
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