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öffentlich


Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen / Spenden



Die Annahme von Zuwendungen / Spenden obliegt gemäß § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) dem Gemeinderat. Über vereinnahmte und angenommene Zuwendungen ist ein jährlicher Spendenbericht zu erstellen und der Jahresrechnung beizufügen.
 
Seit der letzten Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen in der Sitzung am 18. Dezember 2023 ist nachträglich eine Spende von 20 Euro für die Aktion "Spenden statt Karten" in der Gemeindekasse eingegangen. Zudem hat die Bundeswehr aus Erlösen des Weihnachtsmarkts eine Sachspende für den Gemeindekindergarten in Aussicht gestellt. Weitere Informationen dazu erfolgen in der Sitzung.
 
Kämmerer Schretzmann informiert, dass die Bundeswehr aus Erlösen des Weihnachtsmarktes ebenfalls eine Sachspende für den Gemeindekindergarten in Höhe von 1.450 Euro gespendet hat.
 
 

Beschluss:

Die in der Gemeindekasse eingegangenen und in der Spendenliste aufgeführten Zuwendungen / Spenden werden durch die Gemeinde angenommen. Sie sind für den verfügten Zweck zu verwenden.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Befangen:
0
 




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Gemeinde Hardheim
Schloßplatz 6, 74736 Hardheim
Tel.: 0 62 83 / 58-0
E-Mail: rathaus@hardheim.de
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