Bauamtsleiter Emmenecker verlässt ebenfalls wegen dem Brandeinsatz die Gemeinderatssitzung.
Herr Wresch, EnBW und Herr Illing von der Enviro-Plan GmbH sind anwesend.
Herr Illing gibt bei diesem Tagesordnungspunkt Erläuterungen.
Anlass der Planung
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans Sondergebiet "Solarpark Gerichtstetten" ist ein beabsichtigtes Bauvorhaben der EnBW Solar GmbH zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Der Bebauungsplan soll die notwendige Rechtsgrundlage für die Bebauung schaffen. Der Flächennutzungsplan soll hierfür im Parallelverfahren geändert werden.
Verfahren
In der Gemeinderatsitzung am 20.04.2020 wurde die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Gerichtstetten" mit zweistufiger Beteiligung gemäß § 3 und § 4 BauGB beschlossen. Gleichzeitig wurde der Vorentwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB freigegeben. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand im Zeitraum vom 06.11.2020 bis einschließlich 11.12.2020 statt.
In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2023 wurden die Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung behandelt, der Bebauungsplanentwurf gebilligt und zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB freigegeben. Die Offenlage erfolgte im Zeitraum vom 18.12.2023 bis einschließlich 26.01.2024. Während der Beteiligung der Bürger ist keine Anregung der Öffentlichkeit eingegangen.
Der Entwurf der Planunterlagen mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung sowie der dazugehörige Umweltbericht wurde vom Planungs- und Gutachterbüro Enviro-Plan GmbH aus Odernheim am Glan entsprechend überarbeitet. Der Fachbeitrag Artenschutz wurde vom Dipl. Forstwirt Markus Hanft, Büro Strix, erstellt. Weitere Details können den Planunterlagen und Fachbeiträgen entnommen werden. Diese können auf Verlangen im Bauamt eingesehen werden.
a)
Der Gemeinderat beschließt die Behandlung und Abwägung der während der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen entsprechend dem Behandlungsvorschlag des Planungs- und Gutachterbüros Enviro-Plan.
Beschluss:
b)
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan "Solarpark Gerichtstetten" gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und den Erlass örtlicher Bauvorschriften gemäß § 74 LBO für dieses Plangebiet als Satzung.
a)
Ja-Stimmen: | 16 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Befangen: | 0 |
Abstimmungsergebnis:
b)
Ja-Stimmen: | 16 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Befangen: | 0 |