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öffentlich


Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen / Spenden



Die Annahme von Zuwendungen / Spenden obliegt gemäß § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) dem Gemeinderat. Über vereinnahmte und angenommene Zuwendungen ist ein jährlicher Spendenbericht zu erstellen und der Jahresrechnung beizufügen.
 
Seit der letzten Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen in der Sitzung am 29. Januar 2024 sind weitere Spenden in der Gemeindekasse eingegangen. Vereinnahmt wurde eine Zuwendung des landw. Betriebs Obst Baumann, Wertheim. Es handelt sich um Eigensponsoring des nicht geförderten Anteils des Schulobstprogramms von 203,23 Euro (Sachspende). Eine Geldspende von 250 Euro wurde der Gemeindebücherei durch das Autohaus Richter überlassen. Zudem wurden ehrenamtliche Vergütungen von Büchereibeschäftigten der Gemeinde als zweckgebundene Zuwendungen überlassen.
 

Beschluss:

Die in der Gemeindekasse eingegangenen und in der Spendenliste aufgeführten Zuwendungen / Spenden werden durch die Gemeinde angenommen. Sie sind für den verfügten Zweck zu verwenden.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Befangen:
0
 




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Gemeinde Hardheim
Schloßplatz 6, 74736 Hardheim
Tel.: 0 62 83 / 58-0
E-Mail: rathaus@hardheim.de
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